Trier

Verwaltungsgericht lehnt Klage von Gemeinde Morbach ab

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Das Verwaltungsgericht Trier hat die Klage der Gemeinde Morbach gegen die Abstufung von zwei Kreisstraßen, die durch Morbach führen, abgelehnt. Begründung: Nach den Vorgaben des Landesstraßengesetzes sei eine Straße umzustufen, wenn sich ihre Verkehrsbedeutung geändert habe. Das sei der Fall, weil die Straßen nur dem örtlichen Verkehr dienten und damit Gemeindestraßen seien . Ihre Klage hatte die Gemeinde Morbach damit begründet, dass diese Straßen auch durch den überörtlichen Verkehr genutzt würden. Außerdem sei sie nicht in der Lage, die mit der Abstufung verbundene Übernahme von Baukosten für die Straßen zu übernehmen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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SWR