Verdächtige von der US-Airbase Spangdahlem

Wie geht es weiter nach tödlichen Messerstichen in Wittlich?

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Nach den tödlichen Messerstichen in Wittlich wurden zwei Verdächtige an US- Ermittler übergeben, weil es um Militärangehörige aus Spangdahlem geht. Was bedeutet das rechtlich?

Die Säubrennerkirmes wird vom gewaltsamen Tod eines jungen Mannes überschattet. Am Wochenende gab es zwei Festnahmen. Wie die Polizei mitteilte, handelt es sich bei den 25 und 26 Jahre alten Männern um US-amerikanische Militärangehörige. Die Staatsanwaltschaft Trier gebe das Verfahren daher an die US-Strafverfolgungsbehörden ab. Das entspreche dem Nato-Truppenstatut.

Die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern hat häufiger mit US-Soldaten als Beschuldigte zu tun - da dort im Umfeld mehr als 50.000 Amerikaner leben. Ein Oberstaatsanwalt sagte: Gehört ein Beschuldigter den amerikanischen Streitkräften an und ist das vorgeworfene Verhalten nach dem deutschen und amerikanischen Recht strafbar, so liegt ein Fall der sogenannten konkurrierenden Gerichtsbarkeit vor.

Wittlich

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Für den Tod eines 28-Jährigen auf der Säubrennerkirmes sind laut Obduktion mehrere Messerstiche im Oberkörper ursächlich. Das sagte Oberstaatsanwalt Manfred Stemper.

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NATO-Truppenstatut

Nach den Bestimmungen des NATO-Truppenstatutes und des von der Bundesrepublik Deutschland hierzu unterzeichneten Zusatzabkommens verzichte Deutschland jedoch in diesen Fällen regelmäßig auf das ihr zustehende Vorrecht der Gerichtsbarkeit, so dass diese Verfahren regelmäßig an die US-Behörden zur weiteren Strafverfolgung abgegeben werden.

Auch ein Experte für Internationales Strafrecht, Prof. Mohamad El-Ghazi von der Universität Trier sagte, er rechne "mit Blick auf Erfahrungen aus anderen Fällen in der Vergangenheit nicht mit einer solchen Rücknahme."

Mohamad El-Ghazi, Direktor des Instituts für Geldwäsche- und Korruptionsstrafrecht an der Universität Trier
Mohamad El-Ghazi ist Experte für Internationales Strafrecht und Direktor des Instituts für Geldwäsche- und Korruptionsstrafrecht an der Universität Trier.

Verfahren vor US-Militärgericht

Laut Staatsanwaltschaft Kaiserslautern findet das nun folgende Strafverfahren bei den US-Militärgerichten statt und unterliegt der dort geltenden Prozessordnung. Dies gilt unabhängig vom Delikts-Charakter.

Der Rechts-Experte El-Ghazi von der Universität Trier sagte, bei den Ermittlungen aber seien die Amerikaner auf ihre deutschen Kollegen angewiesen. Denn grundsätzlich hätten US-Militärbehörden keine Kompetenzen für Zwangsmaßnahmen außerhalb ihrer Militärstützpunkte.

Das Gericht werde von einem juristisch versierten Offizieren als Militärrichter geleitet. Auch bei der Jury handele es sich regelmäßig um Militärangehörige. Der Prozess könne auch in Deutschland auf einer amerikanischen US-Basis stattfinden. Im Falle der Verurteilung könnte die Strafe aber auch in den USA vollstreckt werden.

Dauer und Höhe der Strafen

Was die Länge des Verfahrens angehe, dauerten die Strafverfahren vor den Militärstrafgerichten länger als vor den deutschen Gerichten. So die Auskunft des stellvertretenden Leitenden Oberstaatsanwalts Dominik Ludwig in Kaiserslautern.

Die von den Militärstrafgerichten verhängten Strafen seien in der Regel sehr viel schwerer als die von den deutschen Gerichten verhängten Sanktionen.

Problematisch seien indes die Verfahren, in denen es um ein Tötungsdelikt ginge und bei denen amerikanische Gerichte eine Todesstrafe verhängen könnten. Dort komme im Einzelfall möglicherweise auch ein Widerruf des allgemein erklärten Verzichtes auf die Ausübung der deutschen Gerichtsbarkeit in Betracht.

Auch der Trierer Experte meint: Grundsätzlich sehe das US-amerikanische Strafrecht höhere Strafen als das deutsche Strafrecht vor. Theoretisch könne ein Militärgericht auch die Todesstrafe verhängen oder auf lebenslängliche Freiheitsstrafen erkennen, ohne dass die Möglichkeit besteht, die Strafe zur Bewährung auszusetzen.

Unterschiede im deutschen und amerikanischen Rechtssystem

Diese Möglichkeiten sieht das deutsche Strafrecht auch aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht vor. Auch in Deutschland kam es in der Vergangenheit schon mehrfach zu Verurteilungen durch US-Militärgerichte, bei denen Strafen jenseits von zwanzig Jahren ausgesprochen wurden. Solche zeitigen Strafen sind im deutschen Recht ebenfalls nicht vorgesehen. Daneben können Militärangehörige vom Militärgericht degradiert oder aus dem Militärdienst entlassen werden. 

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