Im Frühjahr 2019 wurden die Missbrauchsvorwürfe dem Bistum Trier eigenen Angaben zufolge mitgeteilt. Daraufhin sei eine so genannte kirchenrechtliche Voruntersuchung gegen den Ruhestandsgeistlichen aus dem Raum Trier eingeleitet worden. Der kirchliche Strafprozess wurde jetzt abgeschlossen.
Mehrere Strafen auferlegt
Ein dreiköpfiges kirchliches Richterkollegium hat gegen den Ruhestandspriester mehrere Strafen verhängt: Er darf dauerhaft keine priesterlichen Dienste mehr öffentlich ausüben und Sakramente spenden. Ihm ist es verboten, sich in seiner früheren Pfarrei aufzuhalten, sein Ruhestandsgehalt wird gekürzt. Außerdem darf er künftig keine Priesterkleidung mehr tragen und seinen päpstlichen Ehrentitel nicht mehr führen, so das Bistum. Nach SWR-Informationen geht es im vorliegenden Fall um den Titel "Prälat".
Die Vorwürfe des sexuellen Missbrauchs gegen den heute 75 Jahre alten Ruhestandsgeistlichen wurden dem Bistum im Frühjahr 2019 angezeigt. Es handelt sich um einen Fall, der sich Mitte der 2000er Jahre ereignet hatte, teilte das Bistum mit. Das Opfer damals war nach SWR-Informationen ein noch minderjähriger Jugendlicher.
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Staatsanwaltschaft stellt Verfahren ein
Das Bistum hatte nach Bekanntwerden der Vorwürfe eine kircheninterne Untersuchung auf den Weg gebracht und gleichzeitig die Staatsanwaltschaft Trier über den Fall informiert. Dort wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, das aber im Dezember 2019 wegen Verjährung eingestellt wurde. Während der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen hatte die kircheninterne Untersuchung geruht, wurde danach aber wieder aufgenommen.
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Glaubenskongregation ordnet Strafprozess an
Die kircheninterne Untersuchung wurde nach Angaben des Bistums Anfang 2021 abgeschlossen. Das Ergebnis wurde nach Rom gemeldet. Dort habe die römische Glaubenskongregation einen Strafprozess auf dem Kirchengerichtsweg angeordnet und sei damit der Empfehlung des Trierer Bischofs Stephan Ackermann gefolgt. Der Bischof habe daraufhin drei Priester, die nicht aus dem Bistum Trier sind, als Kirchengericht eingesetzt.
Der kirchliche Prozess hat laut Bistum rund anderthalb Jahre gedauert und den Ruhestandgeistlichen am Ende des sexuellen Missbrauchs für schuldig befunden. Der Ruhestandspriester kann gegen das Urteil innerhalb von 60 Tagen Berufung einlegen.