An Wochenenden, Feiertagen und in der Nacht sind sie für Menschen, die plötzlich krank werden, oft die erste Anlaufstelle: ärztliche Bereitschaftspraxen. Doch um die gab es in den vergangenen Monaten viel Streit zwischen dem Gesundheitsministerium und der Kassenärztlichen Vereinigung (KV).
Hintergrund ist ein Gerichtsurteil, wonach nicht niedergelassene Medizinerinnen und Mediziner im Notärztlichen Bereitschaftsdienst, sogenannte Poolärzte, sozialversicherungspflichtig sind. Die KV hatte daraufhin angekündigt, viele Bereitschaftspraxen in Rheinland-Pfalz zu schließen.
Jetzt gab es zumindest eine teilweise Einigung: Zwar werden - wie von der KV angekündigt - zum 1. Januar einige notärztliche Bereitschaftspraxen geschlossen. Dafür werden ab diesem Zeitpunkt mehr Fahrdienste bereitgestellt, um Ärztinnen und Ärzten in der Nacht Hausbesuche bei Patienten zu ermöglichen.
Einer gemeinsamen Mitteilung von Ministerium und KV zufolge sollen Menschen, die in der Nacht Hilfe brauchen, künftig erst die KV-Patientenservicenummer 116117 anrufen. Dort erfolge eine Ersteinschätzung durch qualifiziertes Personal. Gegebenenfalls könne es dann zu einem Kontakt mit einem Arzt oder einer Ärztin kommen, zunächst telefonisch und dann wenn nötig zu Hause.
20 Fahrdienste kommen zu Patienten nach Hause
Ab Anfang 2024 soll es demnach möglich werden, dass auch bei mobilen Patientinnen und Patienten bei Bedarf eine Medizinerin oder ein Mediziner nach Hause kommt. Dafür sollen rund 20 Fahrdienste bereitgestellt werden. Das sei ein Plus an ärztlicher Versorgung auch in der Nacht, betonten Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD) und der Vorstandsvorsitzende der KV Rheinland-Pfalz, Peter Heinz.
Es wurde darüber hinaus entschieden, dass allen Krankenhäusern, bei denen es auch eine ärztliche Bereitschaftspraxis gibt, angeboten wird, die Behandlung von Patientinnen und Patienten, die in der Nacht Hilfe suchen, über die ambulante Gebührenordnung abzurechnen.