Laut Gericht tötete der Mann seine 82-jährige Frau im Zustand der verminderten Schuldfähigkeit. Sie litt unter anderem an Kinderlähmung und war bettlägerig. Der Mann hatte sie über einen langen Zeitraum größtenteils selbst gepflegt. Als die Tat im Juni vergangenen Jahres passierte, hatte die Frau sich zuvor geweigert, zum Arzt zu gehen.
Die Vorsitzende Richterin vermutet, dass das ihren Ehemann so wütend gemacht habe, dass er seine Frau tötete. Der 80-Jährige soll sie so lange in ihrem Pflegebett gewürgt haben, bis sie erstickte.
Direkt nach der Tat hatte der Mann seinem Sohn geschrieben, dass er seine Frau umgebracht hat. Er gestand auch im Laufe des Ermittlungsverfahrens die Tat.
Richterin nennt Tod der Ehefrau "menschliches Drama"
Die Richterin sprach von einem "menschlichen Drama" mit dem schlimmsten Ausgang. Sie verwies darauf, dass die Belastungen von Angehörigen in der häuslichen Pflege ein gesellschaftliches Problem seien, das häufig verschwiegen werde. Die Richterin äußerte Verständnis für den Mann, der mit der Situation körperlich und psychisch überlastet gewesen sei.
Allerdings äußerte das Gericht auch Kritik. Es sei auch eine Frage der menschlichen Würde, selbst entscheiden zu können, ob man einen Arzt besuchen wolle oder nicht.