In einem Mietshaus ist der Aufzug kaputt und kann deshlab von den Mietern nicht genutzt werden.  (Foto: IMAGO,  Funke Foto Services (Symbolbild))

Tipps für Mieter

Das kann ich tun, wenn der Vermieter sich nicht kümmert

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AUTOR/IN
Lucretia Gather
Sabine Steinbrecher
Sabine Steinbrecher ist Reporterin im SWR Studio Mainz (Foto: SWR, Daniel Brusch)

In einer Wohnanlage in Mainz-Finthen gibt es große Probleme: Aufzüge fahren nicht, es schimmelt, im Keller gibt es Ratten. Der Vermieter ist insolvent. Was können Mieter in so einem Fall tun?

Hilfe für Mieterinnen und Mieter bieten Mieterschutzvereine. Zum Beispiel der Deutsche Mieterbund e.V. In allen Hilfsvereinen muss man allerdings Mitglied sein, um beraten werden zu können.

Hilfe von Mieterschutzvereinen gibt es sofort

In den meisten Fällen kriegt man Hilfe, sobald man Mitglied ist. Das gilt zumindest für eine rechtliche Beratung. Für juristischen Beistand bei rechtlichen Auseinandersetzungen muss man in vielen Vereine eine gewisse Mindestzeit Mitglied sein. Beim Deutschen Mieterbund sind das drei Monate. Sobald Sie Mitglied sind, führt der Mieterbund aber schon den erforderlichen Schriftverkehr mit dem Vermieter.

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Brauche ich eine Rechtschutzversicherung?

Wenn Sie bei Problemen mit dem Vermieter die Hilfe Ihrer Rechschutzversicherung in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie unbedingt "Mietrechtschutz" als zusätzlichen Baustein abgeschlossen haben. Und das kann kosten: Wie die Stiftung Warentest ermittelt hat, kann eine solche Versicherung bis zu 400 Euro im Jahr schlucken.

Ab wann greift meine Rechtschutzversicherung?

In der Regel gibt es bei Mietrechtschutzversicherungen eine Wartezeit von drei Monaten, bis sie greift. Bei Rechtsstreitigkeiten, die bei Vertragsabschluss schon bestehen, greift die Versicherung gar nicht. Eine Lösung wäre eine „Sofort-Rechtsschutzversicherung“. Da muss man aber hinsichtlich der Kosten genau hinschauen: Denn die Police richtet sich nach der Höhe der Miete und der Wohnadresse. Und Achtung: diese Versicherung muss man für mindestens drei Jahre abschließen. Günstiger ist die Mitgliedschaft beim Mieterschutzbund.

In diesem Haus in Mainz-Finthen soll es Ratten und anderes Ungeziefer geben. (Foto: SWR)
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Wann kann ich die Miete mindern?

Mieter haben das Recht, die Miete zu reduzieren, wenn in der Wohnung oder dem Wohnhaus Mängel bestehen. Ein Mangel liegt dann vor, wenn der Mieter die Wohnung nicht so nutzen kann, wie es vertraglich festgelegt ist. Eine kaputte Glühbirne oder ein Haarriss in der Wand sind kein Grund für eine Mietminderung, Schimmel oder undichte Fenster schon. Auch technische Anlagen wie zum Beispiel die Heizung, der Fahrstuhl oder ein Durchlauferhitzer müssen funktionieren.

Wie mindere ich die Miete richtig?

Wenn die Mängel in einer Wohnung "wohnwertmindernden Charakter" haben, dann darf ich die Miete mindern, erläutert Franz Obst vom Deutschen Mieterbund in Rheinland-Pfalz. Er rät: "Zeigen Sie den Mietmangel schriftlich an und fordern Sie den Vermieter auf, Reparaturen zu veranlassen. Geschieht dies nicht, können Sie die Miete für den Monat mindern, in dem der Mangel besteht." Von Formularen im Internet rät der Rechtsanwalt ab, da sich sie Rechtslage oft ändert. Die aktuelle Rechtslage und Formulare gibt es bei den Mieterschutzvereinen.

Um wie viel Prozent darf ich die Miete mindern?

Grundlage der Mietminderung ist die Bruttomiete, das heißt die Miete inklusive Vorauszahlungen für kalte und warme Betriebskosten. Wie hoch die Mietminderung ist, hängt vom Umfang der Beeinträchtigung ab. Also davon, wie viele der angemieteten Räume möglicherweise nicht nutzbar sind. Sie sollte aber verhältnismäßig sein, sagt Rechtsanwalt Franz Obst. Nach seiner Erfahrung liegen Mietminderungen in der Regel bei zwischen 10 und 30 Prozent.

Die Mietminderung muss nicht beantragt werden. Sie darf aber nur für den Zeitraum gelten, in dem der Mangel tatsächlich vorliegt.

Was muss ich beachten, wenn mein Vermieter insolvent ist?

Ist der Vermieter, wie im Falle des Mietshauses in Mainz-Finthen, insolvent, tritt an seine Stelle ein Insolvenzverwalter. In einem solchen Fall ist es extrem wichtig, die Miete nicht mehr an den alten Vermieter zu bezahlen, sondern unbedingt sofort auf das Konto des Insolvenzverwalters umzusteigen. "Tun Sie das nicht, riskieren Sie, dass Ihr Geld weg ist und Sie im schlimmsten Fall doppelt Miete bezahlen", warnt Rechtsanwalt Franz Obst. Und er rät: "Bitte öffnen Sie immer die Post, die Sie vom Insolvenzverwalter bekommen."

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