Vor dem Landgericht Bad Kreuznach hat am Montagvormittag der Prozess gegen zwei Männer aus Birkenfeld wegen gemeinschaftlichen Mordes begonnen.  (Foto: SWR, Sibylle Jakobi)

Prozessauftakt wegen Mordes am Landgericht Bad Kreuznach

Zwei Männer sollen ihren Bekannten erstochen haben

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Sibylle Jakobi

Seit Montagmorgen müssen sich zwei Männer aus Birkenfeld wegen gemeinschaftlichen Mordes vor dem Landgericht Bad Kreuznach verantworten. Sie sollen einen Bekannten aus Habgier erstochen haben.

Der jüngere der beiden Angeklagten hatte am Morgen angekündigt, sich zunächst nicht äußern zu wollen. Der Ältere hingegen hatte sich vor Gericht geäußert. Dabei behauptete er, dass er seinen Bekannten nicht erstochen habe. Der 48-Jährige sagte aus, dass er die beiden Nächte vor der Tat zusammen mit dem Opfer verbracht habe. Dabei hätten sie gemeinsam Alkohol getrunken und er habe bei ihm übernachtet.

Angeklagter behauptet, er sei unschuldig

Am Tattag sei er dann nach Hause gegangen. Dort habe ihm der Mitangeklagte später erzählt, dass der Bekannte tot sei. Aus Angst vor dem Mitangeklagten sei er am nächsten Tag mit ihm in die Wohnung des Opfers gegangen, um das Tatwerkzeug, ein Messer, zu holen. Dabei hätten sie auch die Gelegenheit genutzt, die Bankkarte und Wertgegenstände ihres Bekannten zu stehlen.

Laut Anklage hatten sich die beiden Männer in den letzten Wochen mehrere Male mit ihrem Bekannten verabredet. Auch an dem Tatabend sollen sie sich in der Wohnung des Opfers in Birkenfeld getroffen haben. Dabei sollen alle drei Alkohol getrunken haben. Wie schon bei den anderen Treffen zuvor sei es dann zum Streit gekommen. Laut Staatsanwaltschaft sollen die Angeklagten bei diesen Auseinandersetzungen immer wieder ihr späteres Opfer bedroht und dessen EC-Karte und die Geheimnummer verlangt haben.

Das Opfer verblutete

Bei diesem letzten Sreit kurz vor Weihnachten im vergangenen Jahr sollen die beiden Angeklagten dann beschlossen haben, ihren Bekannten zu töten, um an seine EC-Karte, an sein Bargeld und weitere Wertgegenstände zu kommen. Einer der beiden habe deshalb mit einem Messer auf das Opfer eingestochen, ein Stich ging zwischen die Rippen, ein zweiter in den Unterbauch. Laut Staatsanwaltschaft ist das Opfer verblutet.

Angeklagter kannte Opfer seit zwei Jahren

Der 48-Jährige gab weiter an an, dass er das Opfer seit gut zwei Jahren kannte. Am Anfang hätten sie sich vor allem getroffen, um gemeinsam zu trinken. Später dann habe er ihm auch im Haushalt geholfen und für ihn eingekauft. Dabei habe er auch mit der Bankkarte des Bekannten bezahlt und die dazugehörige PIN-Nummer gekannt.

Den Mitangeklagten habe der 48-Jährige erst einige Monate vor der Tat zum ersten Mal getroffen. Da dieser keine eigene Wohnung gehabt habe, habe er ihm angeboten, für ein bis zwei Wochen bei ihm zu leben.

Opfer wurde erst Tage später tot aufgefunden

Das Opfer wurde erst einige Tage nach der Tat von einem anderen Bekannten tot in seiner Wohnung gefunden. Die beiden mutmaßlichen Täter wurden einen Monat nach der Tat festgenommen.

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