Unfall: zwei junge Männer tot, einer schwer behindert

Prozess gegen mutmaßlichen Raser: Angeklagter laut Anwalt psychisch belastet

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Im Prozess vor dem Landgericht Landau gegen einen jungen Mann, der 2019 in Hessen einen Unfall mit zwei Toten verursacht hatte, ist der 23-Jährige jetzt noch in psychologischer Behandlung. Das sagte die Verteidigung am Mittwoch.

Der heute 23-jährige Angeklagte aus Bobenheim-Roxheim (Rhein-Pfalz-Kreis) war mit vier Mitfahrern im Auto im Sommer 2019 auf der Bundesstraße 44 bei Lampertheim (Kreis Bergstraße) gegen einen Baum geprallt. Zwei junge Mitfahrer starben, einer ist seitdem ein Pflegefall. Bei dem Prozess in Landau geht es auch darum zu klären, ob der Angeklagte am Unfalltag mit Absicht gerast ist und dadurch den tragischen Unfall verursacht hat.

Landau

Zwei Freunde tot, einer schwer behindert Junger Mann muss sich als Raser vor Gericht in Landau verantworten

Vor vier Jahren hatte ein damals 19-Jähriger einen Unfall im südhessischen Lampertheim verursacht, bei dem zwei Freunde starben. Das Landgericht Landau muss jetzt klären, ob er ein notorischer Raser gewesen ist.

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Verteidigung: Angeklagter Unfallfahrer leidet psychisch

Am Mittwoch sagte der Anwalt des Angeklagten, es gehe seinem Mandanten schlecht und er sei in psychologischer Behandlung. Und ein Verwandter des Angeklagten sagte in einer Gerichtspause, der 23-Jährige sei erst kürzlich zusammengebrochen.

Laut einem psychiatrischen Gutachten, das das Gericht vorlas, hatte der 19-jährige Fahranfänger damals gesagt, er sei nicht absichtlich zu schnell gefahren und könne sich auch nicht erklären, warum.

Zeugin mit großen Gedächtnislücken

Am Mittwoch hat der Vorsitzende Richter auch eine heute 22-Jährige Frau befragt, die vor dem Unfall häufiger mit dem Angeklagten im Auto unterwegs war. Sie räumte zwar ein, dass er damals als Fahranfänger "mal schneller unterwegs war, als erlaubt." Sie behauptete aber auch, sich an bestimmte Geschwindigkeiten nicht mehr zu erinnern.

Ein Vertreter der Nebenkläger kündigte an, die Zeugin wegen Falschaussage anzuzeigen, mit den Worten: "Zwei junge Menschen sind gestorben. Einer ist fast gestorben und Sie lügen rum." Die 22-Jährige hatte in einer früheren Befragung gesagt, dass der Angeklagte als Raser bekannt gewesen sei.

Landgericht weist Antrag der Verteidigung zurück

Ein Antrag der Verteidigung, das Verfahren komplett einzustellen, ist jetzt vom Tisch. Das Gericht hat ihn am Mittwoch zurückgewiesen. Es hält es für rechtmäßig, dass der junge Mann sich jetzt wegen des Unfalls vor dem Landgericht Landau verantworten muss, obwohl das Landgericht Frankenthal deshalb schon einmal eine Strafe gegen ihn verhängt hatte, allerdings ohne Gerichtsverhandlung.

Die Staatsanwaltschaft Frankenthal ging damals davon aus, dass der 19-Jährige einen Fehler als Fahranfänger gemacht hatte und beantragte per Strafbefehl eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten. Der 19-Jährige akzeptierte das, eine Gerichtsverhandlung gab es deshalb nicht.

Warum der Unfallfahrer vier Jahre später vor Gericht steht

Die Eltern eines Todesopfers fanden die Strafe zu milde. Unter anderem tauchten Videos auf, die zeigen, wie der 19-Jährige bei hohem Tempo eklatante Verkehrsverstöße begeht. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wird der Fall deshalb nun neu verhandelt. Dem Angeklagten wird unter nun unter anderem ein Autorennen mit Todesfolge vorgeworfen.

Bei dem Unfall 2019 soll der Wagen seiner Eltern, den er fuhr laut Anklage mit Tempo 155 gegen den Baum geprallt sein. Zwei der jungen Mitfahrer starben, einer ist seitdem körperlich und geistig schwer behindert.

Einer der beiden Verteidiger des Mannes hatte dem SWR im Vorfeld der Verhandlung angekündigt, für die Einstellung des Verfahrens zur Not bis vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Am Mittwoch wollte er davon nichts mehr wissen. Er sagte nur: "Es geht jetzt um die Frage, muss der Angeklagte ins Gefängnis oder nicht."

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