Der Rechtsstreit vor dem Verwaltungsgericht in Neustadt drehte sich um ein Motorrad, das mit einer Höchstgeschwindigkeit von 285 Stundenkilomtern fahren kann. Das Gericht nannte es "Feuerstuhl."

Wird Motorradfahrer illegale Rennen fahren?
Der Kläger war vor einem Jahr im Februar mit der Maschine in Ludwigshafen der Polizei aufgefallen, weil er "mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit auf der Gegenfahrbahn" an den Beamten "vorbeigeschossen" war. Die Polizeibeamten beschlagnahmten das Motorrad bei der anschließenden Kontrolle mit der Begründung, dass der junge Mann "nicht zum ersten Mal im Zusammenhang mit illegalen Straßenrennen auffällig geworden war." Die Beamten befürchteten, dass der Mann erneut Rennen fahren würde.
Verwaltungsgericht Neustadt: Motorrad bleibt beschlagnahmt
Weil der Fahrer klagte, landete sein Fall schließlich beim Verwaltungsgericht in Neustadt und das wies die Klage ab. Denn auch das Gericht sieht die Gefahr illegaler Straßenrennen gegeben. Außerdem sei kein Umdenken beim Fahrer erkennbar - ganz im Gegenteil, so das Gericht. Der Kläger habe "darauf beharrt, dass er sich zu keinem Zeitpunkt grob verkehrswidrig oder rücksichtslos verhalten habe und vertrat die Ansicht, dass man ihm kein Fehlverhalten nachweisen könne. Vielmehr hätten die Polizeibeamten unwahre Angaben gemacht", hieß es in der Urteilsbegründung. Das Motorrad bleibt daher beschlagnahmt.