Maike Kohl-Richter, Witwe von Altbundeskanzler Helmut Kohl, steht neben dem Porträt ihres Mannes (Foto: dpa Bildfunk, picture alliance/dpa | Andreas Arnold)

Streit um Zitate von Helmut Kohl

Maike Kohl-Richter scheitert vor Bundesverfassungsgericht

Stand

Die in Ludwigshafen-Oggersheim lebende Witwe von Altkanzler Kohl bekommt keine Entschädigung für die Veröffentlichung von Zitaten des früheren Bundeskanzlers. Ihre Verfassungsbeschwerde wurde nun zurückgewiesen.

Nächste Etappe im Dauerstreit: Maike Kohl-Richter hat keinen Anspruch auf eine Entschädigung, die dem Altkanzler kurz vor dessen Tod zugesprochen wurde. Es geht dabei um eine Million Euro. Wie das Bundesverfassungsgericht mitteilt, ist eine Verfassungsbeschwerde von Kohl-Richter gegen frühere Gerichtsurteile abgelehnt worden.

Streit geht Jahre zurück

Zahlen sollten Autor und Verlag des Bestsellers "Vermächtnis - Die Kohl-Protokolle". Der Autor Heribert Schwan hatte dafür lange Gespräche mit dem Altkanzler geführt. Helmut Kohl äußerte sich dabei teilweise sehr scharf über politische Weggefährten wie Rita Süssmuth, Norbert Blüm oder Angela Merkel. Das Buch wurde ein Bestseller, doch Helmut Kohl klagte gegen die Veröffentlichung von über 100 Zitaten und bekam teilweise recht. Das Landgericht Köln sprach ihm außerdem eine hohe Entschädigung von über 1 Million € zu. Bevor das Urteil rechtskräftig wurde, starb Kohl jedoch 2017.

Nicht die erste Niederlage für Maike Kohl-Richter

Seine Witwe Maike Kohl-Richter verfolgte die Klagen
weiter, scheiterte aber im letzten Jahr vor dem Bundesgerichthof. Auch vor dem Bundesverfassungsgericht blieb sie jetzt erfolglos. Die Richterin und Richter sagten, das allgemeine Persönlichkeitsrecht von Helmut Kohl wirke nicht über seinen Tod hinaus. Er habe seine Erinnerungen dem Autor der Kohl-Protokolle freiwillig preisgegeben. Was die Entschädigung betrifft, die könne im Grundsatz nicht vererbt werden. Maike Kohl-Richter habe keinen Anspruch auf das Geld.

Die Verfassungsrichter nahmen auch eine zweite Klage Kohl-Richters nicht zur Entscheidung an. Dabei ging es um 116 umstrittene Passagen, die zwar Schwan nicht mehr verbreiten darf, aber der Verlag zum Teil.

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