Nach Angaben des Gerichts soll der 62-Jährige sein Opfer im September 2019 in deren Wohnung in Speyer auch gewürgt und geschlagen haben. Ein weiterer damals 55 Jahre alter Mann sitzt wegen der Vergewaltigung bereits eine Haftstrafe von viereinhalb Jahren ab. Er war bereits 2020 verurteilt worden.
Mutmaßliches Opfer mit Angeklagtem verlobt
Der Fall ist in mehrfacher Hinsicht ungewöhnlich: Zunächst war das Verfahren vorläufig eingestellt worden, weil der 62-jährige Angeklagte wegen der Vorwürfe ins Ausland geflohen war. Er gilt als Haupttäter. Seit seiner Rückkehr Ende September dieses Jahres sitzt der Mann nach Angaben seines Anwaltes in Untersuchungshaft. Inzwischen, so der Rechtsanwalt, sei er außerdem mit der Frau, die ihn angezeigt hat, verlobt.
Sagt die Frau vor Gericht aus?
Als Verlobte besitzt sie - wie Verheiratete auch - vor Gericht ein sogenanntes Aussageverweigerungsrecht. Das heißt, sie muss als mutmaßliches Opfer zu der Tat nicht aussagen. Von daher ist offen, ob die Frau sich äußern wird. Laut Verteidiger hat sie bereits ihre früheren belastenden Aussagen bei der Polizei widerrufen.