In der Südpfalz wird ein Feld bewässert - dafür wird Grundwasser genutzt (Foto: dpa Bildfunk, picture alliance / Ronald Wittek/dpa | Ronald Wittek)

Trockenheit und Wassermangel

Felder mit zuviel Grundwasser gegossen: Bußgeld für Landwirt aus Lustadt

Stand

Weil er zur Bewässerung seiner Felder zu viel Grundwasser entnommen haben soll, muss ein Landwirt aus dem Kreis Germersheim nun ein Bußgeld zahlen. Aufgedeckt hatte den Fall eine ARD-Dokumentation.

Im August hatte die ARD-Dokumentation "Die große Dürre" über den Brunnen bei Lustadt im Kreis Germersheim berichtet. Der Landwirt soll mit einer Pumpe zwölfmal mehr Grundwasser aus der Erde gefördert haben als ihm erlaubt war. Nach der Ausstrahlung hat die zuständige Aufsichtsbehörde, die SGD Süd mit Sitz in Neustadt an der Weinstraße, den Fall geprüft und ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.

Wasserpumpe auf einem Feld in Lustadt (Kreis Germersheim): Ein Landwirt soll dort zu viel Grundwasser für die Bewässerung seiner Felder entnommen haben (Foto: SWR)
Mit dieser Grundwasserpumpe soll der Landwirt in Lustadt (Kreis Germersheim) das Wasser für seine Felder entnommen haben (Film-Still aus der ARD-Dokumentation "Die große Dürre")

Wie hoch das angesetzte Bußgeld ist und wie viel Grundwasser der Landwirt tatsächlich entnommen hat, dazu sagt die Behörde nichts. Das Verfahren laufe noch. Das heißt: Der Landwirt hat noch nicht gezahlt und kann noch Widerspruch einlegen.

Auswirkungen auf Hainbach?

Die Behörde teilte außerdem mit, dass sie ein Gutachten in Auftrag gegeben habe. Damit soll festgestellt werden, wie sich die Wasserentnahme des Landwirtes auf den benachbarten Hainbach ausgewirkt hat und wie viel Grundwasser der Landwirt in Zukunft entnehmen darf.

14 Verfahren im vergangenen Jahr

Bereits vor einem Jahr hat die SGD Süd nach eigenen Angaben mehrere Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Landwirte auf den Weg gebracht, weil sie ohne Erlaubnis Grundwasser angezapft haben sollen. Von Juli bis September 2021 wurden demnach 14 Verfahren eingeleitet. Vier davon seien eingestellt worden, zwei Landwirte hätten ihr Bußgeld bezahlt, alle anderen Verfahren dauerten noch an.

Wie viel die Landwirte im Einzelfall als Strafe zahlen sollen, ist unklar. Zur Höhe der Bußgelder äußert sich die SGD Süd nicht, die Behörde teilte nur soviel mit: "Der aktuelle Bußgeldkatalog sieht (…) eine Sanktion von 500 bis 20.000 Euro vor."

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