Die Kündigung einer Arzthelferin, die sich nicht gegen das Corona-Virus hatte impfen lassen wollen, war rechtens. Das hat das Erfurter Bundesarbeitsgericht entschieden.
Die Kündigung einer Arzthelferin, die sich nicht gegen das Corona-Virus hatte impfen lassen wollen, war rechtens. Das hat das Erfurter Bundesarbeitsgericht entschieden.