Ein Impfverweigerer teilt auf einem Schild mit, dass er nicht geimpft werden will.

Sie hatte sich nicht gegen Corona impfen lassen wollen

Bundesarbeitsgericht bestätigt Kündigung einer ungeimpften Arzthelferin

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AUTOR/IN
Barth, Sebastian

Die Kündigung einer Arzthelferin, die sich nicht gegen das Corona-Virus hatte impfen lassen wollen, war rechtens. Das hat das Erfurter Bundesarbeitsgericht entschieden.

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Barth, Sebastian