Anfang August 2022 war eine 57-jährige Frau aus dem saarländischen St. Wendel aus einer fahrenden Achterbahn gestürzt und ums Leben gekommen. Die Staatsanwaltschaft Koblenz hatte danach die Ermittlungen aufgenommen. Dabei wird immer noch geprüft, ob es einen Anfangsverdacht für eine Straftat gibt.
Gutachten: Menschen mit hohem Körpergewicht gefährdet
Ein jetzt vorliegendes Sachverständigengutachten gebe "Anlass für weitere Ermittlungen, die nunmehr durchgeführt werden sollen", teilte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Koblenz am Dienstag mit. Demnach ist der Sachverständige zu dem Ergebnis gekommen, dass "an der konkreten Ereignisstelle aufgrund der starken Beschleunigungskräfte insbesondere in Form von kurvenbedingten Fliehkräften Personen mit hohem Körpergewicht aus dem Sitz gehoben" werden konnten, teilte die Sprecherin mit.
Der Sachverständige habe auch festgestellt, dass "Personen mit einem vergleichbaren Körperbau aus dem Wagen geschleudert werden können, unabhängig, ob der Sicherungsbügel nur lose aufgelegt oder mit maximaler Kraft angezogen war".
Achterbahn im Klotti-Park wurde nachgerüstet
Die Aufsichtsbehörde habe vor Wiedereröffnung der Achterbahn Kenntnis
von dem Ergebnis des Gutachtens gehabt und entsprechende Sicherheitsauflagen getroffen, sagte die Sprecherin weiter. Die Anlage war am 1. April nach einer Nachrüstung mit einem elektronischen Rückhaltesystem wieder an den Start gegangen.
Einem TÜV-Gutachten zufolge war die Achterbahn zum Zeitpunkt des Unglücks sicherheitstechnisch in Ordnung. Um jedoch einen Betrieb nach dem heutigen Stand der Technik zu gewährleisten, hatte der TÜV Rheinland die Nachrüstung empfohlen - die der Kreis Cochem-Zell dann angeordnet hatte. Die Achterbahn ist rund 550 Meter lang und 17,5 Meter hoch.