Der Soldat hatte vor dem Bundesgerichtshof (BGH) gegen das Urteil vom September 2023 Revision eingelegt. Diese wurde vom BGH abgelehnt, da die Richter und Richterinnen keine Rechtsfehler im Urteil des Landgerichts Koblenz sahen. Das teilte der BGH auf seiner Internetseite mit.
Der Bundeswehrsoldat hatte im Dezember 2022 mehr als 20 Mal mit einem Messer auf seine Ex-Freundin eingestochen, die selbst Soldatin war. Das Motiv war laut Urteil, dass er die Beziehung mit ihr wieder aufnehmen wollte, sie dies jedoch ablehnte.
Nachdem er sie getötet hatte, setzte er die Leiche seiner ehemaligen Freundin auf den Beifahrersitz seines Autos. Danach raste der damals 32-Jährige über die A3 und fuhr schließlich bei Dierdorf absichtlich in eine Leitplanke um sich dabei selbst zu töten. Ersthelfer hatten die Leiche entdeckt.