Spritze in einer Arztpraxis (Foto: picture-alliance / Reportdienste, dpa | Sina Schuldt)

Start am 15. März auch in Rheinland-Pfalz

Einrichtungsbezogene Impfpflicht: Was heißt das für die Beschäftigten?

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AUTOR/IN
Anna-Lara Weidinger
SWR Aktuell, Logo (Foto: SWR, SWR)

Zum 15. März gilt bundesweit die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Was bedeutet das für die Beschäftigten in Rheinland-Pfalz? Wird noch mehr Personal, etwa in den Kliniken und Pflegeheimen, fehlen?

Nicht nur die rheinland-pfälzischen Krankenhäuser, sondern auch andere Einrichtungen, wo das Personal auf besonders gefährdete Patienten trifft, sind von der neuen Regelung betroffen - etwa Arztpraxen und Pflegeheime. Danach dürfen nur noch immunisierte Beschäftigte, also vollständig Geimpfte oder Genesene - ausgenommen sind lediglich Personen mit einem entsprechenden Attest - weiter ihren Dienst tun. Die neue Regelung soll Patienten schützen. Beschäftigte, die sich nicht impfen lassen, müssen laut rheinland-pfälzischer Landesregierung mit einem Bußgeld in Höhe von 500 Euro rechnen. Außerdem dürfen sie in der Regel auch ihre Arbeitsstätte nicht mehr betreten. In den Einrichtungen werde zurzeit geklärt, wer den Immunitätsstatus habe und wer nicht, erläutert Markus Mai, Präsident der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz.

Gesundheitsämter an Überprüfung beteiligt

Was aber passiert am 15. März selbst? Dürfen dann Beschäftigte, die weder immunisiert, noch geimpft sind, sofort nicht mehr an ihren Arbeitsplatz? Nein: Die Einrichtungen müssen spätestens am 16. März dem Gesundheitsamt mitteilen, wer noch nicht den erforderlichen Coronaschutz hat. "Dann sind die Gesundheitsämter in der Verantwortung, das zu prüfen, die Leute noch einmal aufzufordern, ihren Impfstatus nachzuweisen", so Mai. So lange wird auch niemand daran gehindert zur Arbeit zu kommen.


Die Einrichtungen sollen dem Gesundheitsamt den Impfstatus ihrer Mitarbeiter über ein digitales Meldeportal mitteilen. Die Entscheidung über das weitere Vorgehen trifft dann das jeweils zuständige Gesundheitsamt. Aber was ist zum Beispiel mit Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, die zu diesem Zeitpunkt erst einmal und somit noch nicht vollständig geimpft sind? "Die Landesregierung hat sicher auch ein großes Interesse daran, möglichst viele Personen geimpft zu sehen", meint Mai. "Ich gehe davon aus, dass die Behörde, die das prüft, ein Stück weit unterscheidet: Es ist ein Unterschied, ob sich jemand jetzt kurzfristig entschieden hat, sich doch impfen zu lassen und aus Zeitgründen erst jetzt eine Impfung hat, oder ob jemand sich auch nach dem 16. März weigert, sich impfen zu lassen."

Zwei Wochen Zeit, um Nachweise zu erbringen

Auf eine differenzierte Herangehensweise hoffen auch die rheinland-pfälzischen Kliniken - und dass die Behörden bei den Einzelfallentscheidungen einen Ermessensspielraum haben, der "die Versorgungssituation im Auge haben müsse", sagte der Geschäftsführer der Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz, Andreas Wermter, dem SWR. Die Landesregierung habe schon im Februar angekündigt, dass die Betroffenen Mitarbeiter zwei Wochen Zeit bekommen sollten, die Impfnachweise vorzulegen. Die Krankenhäuser bräuchten eine gewisse Verlässlichkeit für ihre Personalplanung.

"Frühzeitige Information ist wichtig: Eine Klinik muss wissen, welche Personen sie im nächsten Dienstplan einplanen kann und welche nicht."

Ist im schlimmsten Fall davon auszugehen, dass sich aufgrund der Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht die Personalnot im Gesundheitswesen verschärft? "Vereinzelt kann das natürlich passieren, je nachdem, wie die Einrichtungen aufgestellt sind", räumt Mai von der Landespflegekammer ein. "Ein einzelner Mitarbeiter, der wegbricht, kann im Extremfall schon dazu führen, dass seine Kollegen und Kolleginnen mehr als ohnehin schon rotieren müssen." Er gehe allerdings davon aus, dass dies flächendeckend im Land nicht zu großen Problemen führen werde: "Auch das werden wir bewältigen, auch, wenn das nicht schön ist für diejenigen, die das kompensieren müssen, und für die Betroffenen, die gepflegt werden. Das wird aber nicht das System zum Zusammenbrechen bringen".

"Wir können natürlich nicht ausschließen, dass sich durch die Folgen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht in dem einen oder anderen Krankenhaus eine weitere Verschärfung in der Personalsituation im Bereich der Pflege ergibt", meint auch Wertmer von der Krankenhausgesellschaft. Die Kliniken hätten während der gesamten Pandemie versucht, dem entgegenzuwirken.

Überzeugungsarbeit auf den letzten Metern

Auch in den letzten Tagen gebe es noch Gespräche, um Beschäftigte zu überzeugen. Landespflegekammer-Präsident Mai sieht es skeptisch, dass Mitarbeitende im Gesundheitswesen Impfungen verweigern. "Das gehört nach meiner Auffassung zur professionellen Berufsausübung dazu, dass man auch entsprechend geschützt ist." Möglicherweise könne der neue Impfstoff Novavax, der kein mRNA-, sondern ein Proteinimpfstoff ist, einige dazu bewegen, sich impfen zu lassen.

Aber ist das in Rheinland-Pfalz überhaupt ein größeres Problem? Das rheinland-pfälzische Gesundheitsministerium verweist den SWR auf Anfrage auf das Anfang Februar erfolgte Impfmonitoring. Bei der Impfquote in den Einrichtungen der Altenpflege stehe das Land gut da: "Zuletzt haben 398 Einrichtungen ihre Impfquoten übermittelt. In diesen Einrichtungen arbeiten 33.729 Mitarbeitende. Von diesen sind 31.209 vollständig geimpft oder genesen (92,53 Prozent)", vermeldete das Amt am 14. Februar. Die Impfquote bei Beschäftigten in den Krankenhäusern und übrigen medizinischen Einrichtungen im Land liege bei rund 92 Prozent. 

Einrichtungsbezogene Impfpflicht als Schritt auf Weg zu allgemeiner Impfpflicht?

Ist die einrichtungsbezogene Impfpflicht nur der Einstieg in eine allgemeine Impfpflicht für alle Bürger, wie manche vermuten? Der Bundestag plant im März in entsprechende Beratungen, inzwischen liegen dazu mehrere Anträge aus dem Bundestag vor. Auch Landespflegekammerpräsident Mai befürwortet eine allgemeine Impfpflicht: "Wir sehen die einrichtungsbezogene Impfpflicht als hoffentlich nur ersten Schritt. Das haben wir auch immer so gesagt: Wir möchten den Fokus nicht ständig auf bestimmte Einrichtungen oder Berufsgruppen legen, sondern sehen dies als gesamtgesellschaftliche Aufgabe."

Die Pandemie lasse sich nur durch eine einrichtungsbezogene Impfpflicht überwinden. "Es wäre von Anfang an besser gewesen, eine allgemeine Impfpflicht einzuführen, dann müssten wir diese Debatte gar nicht erst führen."

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