Letzte Sitzung im U-Ausschuss zur Ahr-Flut?
Nach dem Willen der rheinland-pfälzischen CDU-Fraktion soll der Untersuchungsausschuss zur Flutkatastrophe vom Sommer 2021 bald zum Ende kommen. Die Fraktion stellte einen Antrag, die Beweisaufnahme nach der nächsten Sitzung am 16. Februar zu schließen. Aus ihrer Sicht hat das Gremium in seinen bisherigen Sitzungen abschließend die politische Verantwortung auf den unterschiedlichen staatlichen Ebenen klären können. Auf dieser Basis könne nun der Abschlussbericht erstellt und im Landtag debattiert werden. Die AfD-Fraktion hingegen macht sich für eine Fortsetzung der Beweisaufnahme stark. Sie will weitere Themen im U-Ausschuss behandeln und dafür unter anderem weitere Gutachter laden, die auch im Untersuchungsausschuss in Nordrhein-Westfalen gehört wurden.
Gutachten auf dem Prüfstand U-Ausschuss zur Ahrflut setzt Arbeit im Februar fort
Der U-Ausschuss des rheinland-pfälzischen Landtags zur Ahrflut tagt erneut. Fragen zu einem Gutachten, das die Kreisverwaltung Ahrweiler schwer belastet, sollen geklärt werden.
Schlechte Nachrichten für Besitzer von Photovoltaik-Anlagen
Wer jetzt eine PV-Anlage auf dem Dach installiert und den überschüssigen Strom einspeist, bekommt ab 1. Februar etwas weniger Geld: Die Vergütung soll halbjährlich um ein Prozent sinken. Im Februar sinkt die Einspeisevergütung von 8,2 Cent pro Kilowattstunde (kWh) auf 8,1 Cent. Ab August werden es dann noch 8,04 Cent sein, im Februar 2025 sind es noch 7,96 Cent.
"Happy Birthday" am 29. Februar
2024 ist ein Schaltjahr! Das heißt, das Jahr ist um einen Tag länger - und zwar um den 29. Februar. Damit können etliche Menschen endlich mal wieder ihren Geburtstag an dem eigentlichen Tag ihrer Geburt feiern. Herzlichen Glückwunsch!
Zuzahlung für Arzneimittel
Die Zuzahlung für Arzneimittel wird einfacher. Laut Deutscher Apotheker Zeitung bezieht sich die Zuzahlung künftig auf die Packungsgröße. Die bisherige Regelung: War für die verordnete Menge einer Arznei keine große Packung vorhanden, mussten Verbraucher für mehrere kleine Packungen jeweils eine Zuzahlung von mindestens fünf Euro leisten. Mit der entsprechenden Gesetzesänderung gilt nun, dass die Zuzahlung auch bei mehreren kleineren Packungen nur einmal fällig wird.
Herkunftsnachweis für unverpacktes Fleisch
Wer unverpacktes Fleisch etwa an der Supermarkt-Theke oder auf dem Markt kauft, bekommt mehr Klarheit über die Herkunft. Die verpflichtende Kennzeichnung wird ab dem 1. Februar auf unverpacktes Fleisch von Schweinen, Schafen, Ziegen und Geflügel ausgedehnt. Zuvor galt sie nur für verpacktes Fleisch und unverpacktes Rindfleisch.
Limit für private Verkäufe und Vermietungen im Internet
Das gebrauchte Top-Handy oder das teure Cocktail-Kleid auf eBay oder Vinted verkauft, oder die Ein-Zimmer-Wohnung immer wieder kurzzeitig bei Airbnb vermietet: Wer regelmäßig und in größerem Umfang privat Waren auf Internet-Plattformen verkauft oder Zimmer und Wohnungen vermietet, kann ab Februar Stress mit dem Finanzamt bekommen. Die Plattformen müssen nämlich bis Ende Januar den Steuerbehörden melden, wer hohe Umsätze und Gewinne erzielt hat. Dafür sorgt das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG), das seit einem Jahr gilt und jetzt greift.
Gesetz für Online-Verkäufe Das müssen Privatverkäufer im Netz wissen
Internetplattformen wie Ebay müssen Transaktionen von Privatleuten direkt an die Steuerbehörden übermitteln. Bei der Steuererklärung für 2023 wird das zum ersten Mal relevant.
Den Finanzämtern geht es vor allem darum, verdeckte gewerbliche Verkäufer aufzuspüren. Wer weniger als 30 Verkaufsvorgänge im Jahr hat und damit weniger als 2.000 Euro verdient hat, bleibt unter dem Radar. Für Vermietungen gilt die gleiche Grenze. Und auch, wer aus einem Nachlass von Angehörigen mal in einem Jahr eine größere Anzahl von Stücken verkauft hat, muss nichts befürchten. Das gilt auch, wer regelmäßig "gebrauchte Artikel des täglichen Lebens" wie Kinderspielzeug, Autoreifen oder Geschirr verkauft, weil damit keine Gewinne im unternehmerischen Sinn erzielt werden.
EU-Gesetz für digitale Dienste
Ab Februar gelten EU-weit strengere Vorgaben für Online-Dienste, Verkaufsplattformen und Suchmaschinen. Das Gesetz über digitale Dienste (DSA) soll wettbewerbsschädliches Verhalten großer Internetfirmen in der EU unterbinden. Zudem sollen sich Nutzerinnen und Nutzer einfacher beschweren und illegale Inhalte melden können. Einige Regeln für große Internetkonzerne sind bereits seit August 2023 in Kraft. Unter dem Gesetz müssen die Unternehmen in der EU unter anderem Teile ihrer Algorithmen offenlegen und illegale Inhalte schneller von ihren Plattformen nehmen.
Streaming-Dienst Amazon Prime mit Werbung
Wer ein Abo bei den großen Streaming-Diensten Netflix, Apple+ und Amazon Prime Video hat, kann Filme, Serien und Dokus ohne störende Werbeunterbrechungen sehen. Das soll sich ab 5. Februar bei Amazon Prime Video ändern. Laut eigener Darstellung sollen in „begrenztem Umfang“ dann Werbe-Clips laufen. Wer das nicht will, muss einen Aufpreis von 2,99 Euro auf das Monats-Abo zahlen und kann weiter werbefrei schauen. Mit den Werbeeinnahmen will Amazon nach eigenen Angaben vermehrt in Top-Entertainment und Live-Sportinhalte investieren. Wer ein Jahres-Abo des Dienstes hat, sollte genau hinschauen: Die Einführung von Werbung stellt nämlich eine wesentliche Vertragsänderung dar und damit hätten die Kunden möglicherweise ein Recht auf Sonderkündigung.
Eine Änderung gibt es auch beim Musik-Streaming-Dienst Spotify. Bis zum 28. Februar müssen Nutzer einer Preiserhöhung für die werbefreien Premium-Abos im Duo- oder Familientarif zustimmen. Wenn nicht, soll das Premium-Abo automatisch gekündigt und auf die kostenlose Version mit Werbung zurückgestuft werden.
Ersatzfreiheitsstrafe wird halbiert
Gute Nachrichten für alle, die mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind, aber die Geldstrafe nicht bezahlen können. Bislang wurde dann eine sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe verhängt, die eins-zu-eins als Tage im Gefängnis verbüßt werden mussten. Diese Ersatzfreiheitsstrafe wird ab 1. Februar halbiert.
Hecken, Büsche und Bäume im Februar stutzen
Wer in seinem Garten Bäume fällen oder Hecken und Büsche stark zurückschneiden will, muss das bis Ende Februar erledigt haben. Vom 1. März bis 30. September gilt nämlich eine Schutzzeit, die besonders brütenden Vögeln zugutekommen soll. In diesem Zeitraum sind lediglich schonende Form- und Pflegeschnitte erlaubt.