Ab Herbst sollen Unternehmen wieder allen Mitarbeitenden anbieten müssen, im Homeoffice arbeiten zu können. So zumindest der Plan von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD). Der aber stößt bei Unternehmerinnen und Unternehmern im Land auf Widerstand. Der Geschäftsführer des Interessenverbands Unternehmen Baden-Württemberg, Peer-Michael Dick sagte am Donnerstag in Stuttgart, die Entwicklung der Covid-Infektionszahlen rechtfertige keinen "faktischen Präsenz-Lockdown" durch pauschale Homeoffice-Verpflichtungen. Die bisherigen Erfahrungen mit der Corona-Pandemie belegten sehr deutlich, dass Mund-Nase-Schutz und umfängliche Hygieneschutzmaßnahmen an den Arbeitsstätten sehr viel zielführender seien als andere Maßnahmen.
DGB befürchtet hohe Infektionsgefahr ohne Homeoffice
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) in Baden-Württemberg befürchtet hingegen, dass ohne eine Verpflichtung nur wenige Menschen von daheim arbeiten würden. Doch gerade bei hohen Infektionszahlen seien Beschäftigte im Homeoffice besser geschützt. Das sei besonders wichtig, wenn das Virus mutiere und die Infektionsgefahr steige. Mobiles Arbeiten habe sich als einfaches Mittel zum Schutz bewährt, erklärte der DGB-Vorsitzende Kai Burmeister dem SWR.
BW-Wirtschaftsministerium erwartet "nachvollziehbare Begründung"
Die Homeoffice-Angebotspflicht habe in der Vergangenheit einen wichtigen Beitrag zur Eindämmung der Corona-Pandemie geleistet, erklärte eine Sprecherin des baden-württembergischen Wirtschaftsministeriums auf Anfrage des SWR. "Wir gehen davon aus, dass die Entscheidung der Bundesregierung auf der Grundlage einer wissenschaftlichen Abschätzung der Infektionsentwicklung und der damit verbundenen Belastung des Gesundheitssystems erfolgt", so die Sprecherin. Eine nachvollziehbare und tragfähige Begründung seitens der Bundesregierung, aus der sich die Verhältnismäßigkeit dieser Maßnahmen ergebe, stehe allerdings noch aus.
Neue Homeoffice-Regelung ab Oktober geplant
Arbeitgeber sollen wieder verpflichtet werden, Beschäftigten zum Schutz vor Corona-Infektionen anzubieten, von zu Hause aus zu arbeiten. Dabei soll es allerdings Ausnahmen geben. Das geht aus einem Entwurf des Bundesarbeitsministeriums für eine SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung hervor. Die Regelung soll zum 1. Oktober in Kraft treten und bis zum 7. April 2023 gelten. Eine "Homeoffice-Angebots-Pflicht" war zuletzt im März ausgelaufen.