Eine Frau ohne Führerschein ist am Mittwoch in Sontheim an der Brenz (Landkreis Heidenheim) mit einem Aufsitzrasenmäher zum Einkaufen gefahren. Die Seniorin fiel einer Polizeistreife auf, die sie dann stoppte.
Aufsitzrasenmäher im Straßenverkehr: Es gilt die Führerscheinpflicht
Ihr Rasenmäher hatte eine Höchstgeschwindigkeit von 12 km/h. Im Straßenverkehr brauche man dafür einen Führerschein, so die Polizei. Auf Privatgelände wäre dies kein Problem gewesen, sagte ein ADAC-Sprecher auf SWR-Nachfrage. Da der Aufsitzrasenmäher eine Geschwindigkeit von über 6 km/h erreicht hat, fällt er auch nicht mehr unter die selbstfahrenden Arbeitsmaschinen. Diese wären von der Fahrerlaubnispflicht befreit, klärt der ADAC auf.
Die 66-jährige Sontheimerin muss sich jedenfalls verantworten, weil sie keinen Führerschein und ihr Rasenmäher keinen Versicherungsschutz hatte. Das wirft auch beim ADAC Fragen auf. Normalerweise sind Rasenmäher mit einer Höchstgeschwindigkeit bis zu 20 km/h nicht versicherungspflichtig. Zur genauen Bauart des Einkaufsgefährts der Seniorin konnte die Polizei jedoch keine Angaben machen.