Der Bundesgerichtshof hat das Urteil gegen einen früheren Arzt aus Donauwörth bestätigt.

Vorfälle an Donau-Ries-Klinik

BGH zum "Hepatitis-Skandal" Donauwörth: Urteil gegen Arzt rechtskräftig

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Volker Wüst
Volker Wüst

Es ist der Schlusspunkt im "Hepatitis-Skandal": Der Bundesgerichtshof hat das Urteil gegen einen früheren Arzt aus Donauwörth bestätigt. Er hatte 51 Patienten mit Hepatitis C angesteckt.

Die Verurteilung eines ehemaligen Arztes der Donau-Ries-Klinik in Donauwörth (Kreis Donau-Ries), der 51 Patienten mit der Leberkrankheit Hepatitis C angesteckt hat, ist rechtskräftig. Das Landgericht Augsburg hatte den Mann im Juni dieses Jahres zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

Gegen das Urteil zog der Arzt vor den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe, seine Revision wurde aber nun verworfen. Das Augsburger Gericht hat laut BGH keine Rechtsfehler gemacht.

"Hepatitis-Skandal": Arzt damals zu zweijähriger Bewährungsstrafe verurteilt

Laut Urteil des Landgerichts hatte der Mann bei seiner Arbeit in der Klinik massiv gegen die Hygieneregeln verstoßen. Die Richter verurteilten ihn deswegen Ende Juni wegen 51-facher Körperverletzung und Unterschlagung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung.

Der Anästhesist hatte Schmerzmittel unterschlagen und sich selbst verabreicht. Dabei missachtete er Hygieneregeln und infizierte in der Folge zwischen Februar 2017 und April 2018 die Patienten.

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In dem Prozess hatte der Oberarzt die Vorwürfe eingeräumt. Er habe sich immer wieder an den Narkosespritzen bedient, die für die Patienten vorbereitet waren. Dadurch wollte er trotz starker Schmerzen und psychischer Probleme arbeitsfähig bleiben. Der Arzt hatte selbst Hepatitis C, wusste es damals aber noch nicht.

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