Die Angeklagte wurde wegen Mordes und Urkundenfälschung zu lebenslanger Haft verurteilt. Eine besondere Schwere der Schuld, wie die Staatsanwaltschaft beantragt hatte, wurde nicht festgestellt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Tochter die Mutter mit einer Eisenstange erschlagen hat. Zuvor hatte sie versucht, die Seniorin mit einem Kissen zu ersticken.
Mordmerkmale sind Habgier und Heimtücke
Für das Gericht stand fest, dass die Tat so abgelaufen ist: Die Täterin hatte die Mutter im Schlaf überrascht. Sie wollte sie mit einem Kissen ersticken. Anschließend schlug sie mit einer Eisenstange mindestens acht Mal auf den Kopf der 75-Jährigen ein. Das Motiv: Habgier. Die Täterin hatte monatelang die Unterschrift ihrer Mutter auf Überweisungsscheinen gefälscht und so das Konto der Mutter leergeräumt. Das hatte die Mutter vor der Tat herausgefunden. Dass es Mord war, macht das Gericht an zwei Merkmalen fest: Heimtücke und Habgier.
Angeklagte hatte Unschuld beteuert
Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Es hätten auch der Lebensgefährte oder der Sohn der Angeklagten gewesen sein können, so der Anwalt. Beide lebten wie die Angeklagte im Haus des Opfers. Die Angeklagte hatte das letzte Wort. Sie beteuerte darin ihre Unschuld.