Der Gemeinderat hat den Vergleich des Landgerichts Rottweil im Zivilverfahren der Stadt Horb gegen den früheren Architekten abgelehnt. Er wollte der Stadt wegen Baumängeln 170.000 Euro zahlen. Eine Begründung für die Ablehnung nannte die Stadt nicht. Denn das könnte Einfluss auf den laufenden Prozess haben, sagte die Stadt.
Horb klagt wegen der Baumängel im Neckarbad auf eine Gesamtsumme von knapp 1,4 Mio €. Das Kinderschwimmbecken war vor gut 10 Jahren saniert worden. Inzwischen haben sich im und um das Becken Fliesen gelöst. Laut Stadtverwaltung belegen Gutachten, dass Baufehler die Ursache sind. Deswegen musste das Neckarbad 2019 geschlossen werden und aufwendig saniert werden. Die Stadt fordert wegen dieser Mängel vom verantwortlichen Architekten über eine Million Euro Schadenersatz.