Das Amtsgericht in Bad Urach (Kreis Reutlingen) beschäftigt sich erneut mit krähenden Hähnen. Die Gockel leben im Kleintierzuchtverein Metzingen-Neuhausen. Eine Familie aus der Nachbarschaft hatte vor einigen Jahren geklagt, weil sie von dem Geschrei der Gockel genervt war.
Vor dem Landgericht Tübingen einigten sich die Parteien vor zwei Jahren auf einen Vergleich. Der sieht vor, dass die Gockel in bestimmten Bereichen der Anlage von 23 Uhr abends bis 5 Uhr morgens in den Stall müssen. Der Kleintierzuchtverein hatte allerdings immer betont, dass die Tiere bei Dämmerung ohnehin in den Stall gehen.
Kläger: Verein hält sich nicht an Verpflichtung
Jetzt ist der Fall erneut vor Gericht, wie der Reutlinger General-Anzeiger zuerst berichtet hat. Der Kleintierzuchtverein halte sich nicht an die Verpflichtungen aus dem Vergleich, sagte der Kläger-Anwalt dem SWR. Die Hähne seien nach wie vor in der Nacht draußen und machten Lärm. Das habe die Tochter seines Mandanten beobachtet und am Dienstag in einer Anhörung vor dem Bad Uracher Amtsgericht ausgesagt. Da der Verein seinen Pflichten nicht nachkomme, solle eine Art Hausmeisterservice die Gockel um 23 Uhr in den Stall bringen. Die Kosten dafür müsse dann der Verein tragen.
Anwalt des Vereins: Kosten für Wachservice unangemessen
Der Anwalt des beklagten Kleintierzuchtvereins in Metzingen-Neuhausen hält die Aussagen der Zeugin für nicht sehr belastbar. Man rede über Vorgänge, die über ein Jahr zurückliegen, sagte er dem SWR. Die vom Klägeranwalt veranschlagten 3.000 Euro für den Wachservice hält er für "wahrscheinlich unangemessen". Der Anwalt will dem Verein raten, dass die Mitglieder jemanden bestimmen, der zu den strittigen Zeiten kontrolliert, ob die Tiere auch wirklich in ihren Ställen und die Klappen zu sind.
Kommt ein Hausmeisterservice für die Gockel?
Ob das Gericht eine Art nächtlichen Wachdienst für die Hähne anordnet, wird sich am 6. Juni 2024 klären. Zunächst müsse der Anwalt der Kläger ein erneutes Angebot für die Kosten des Wachdienstes vorlegen, sagte der Vorsitzende Richter des Amtsgerichts. Er habe bisher keine Vorstellung davon, um wie viele Tiere es sich handle, und ob man sie etwa mit Keschern einfangen müsse.
Der Kleintierzuchtverein hat jetzt einige Wochen Zeit, um die Verpflichtungen aus dem Vergleich von vor zwei Jahren umzusetzen. Dann würde die Familie das Verfahren ruhen lassen, so der Anwalt der Kläger.