Der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald bleibt dabei, zwei Sporthallen als Unterkünfte für Geflüchtete zu nutzen. Weil die Zahlen der geflüchteten Menschen weiter steigen würden, müssten die Hallen in Kirchzarten und Staufen für sie bereitgestellt werden, hieß es aus der Sitzung des Schul- und Kulturausschusses.
Weitere Möglichkeiten wurden geprüft
Landrätin Dorothea Störr-Ritter beteuerte in der Sitzung , dass die Verwaltung alle Möglichkeiten geprüft habe, um andere Unterkünfte zur Verfügung zu stellen. Aber Bauvorhaben dafür wurden nicht rechtzeitig fertig. Dazu kommt, dass es bei Containern mittlerweile Lieferzeiten bis zu zwölf Monaten gibt. Und Liegenschaften, die lange leer standen, entsprechen nicht den gesetzlichen Standards. Dennoch hat die Landrätin die Hoffnung, dass die Hallenbelegungen nur zeitlich begrenzt sein werden.
Ähnliche Probleme auch im Ortenaukreis:
Mitarbeiter in den Ämtern an Belastungsgrenze
Im SWR-Interview zeigte Dorothea Störr-Ritter Verständnis für die Menschen vor Ort. Sie wisse, was es bedeutet, wenn Sport im Verein nicht mehr gelebt werden könne, jetzt nach Corona. Auch im Amt sei man verzweifelt. Der Landrätin zufolge, könnten die Mitarbeiter die Belastung nicht mehr wegstecken.
Lörracher Gemeinschaftsunterkunft mit höherer Belegung
Die neue Gemeinschaftsunterkunft für Geflüchtete im Lörracher Ortsteil Brombach soll wie geplant Mitte Dezember eröffnet werden. Allerdings sollen nicht wie zunächst angekündigt 180 Menschen dort untergebracht werden, sondern 260 Geflüchtete aller Nationalitäten. Wie das Landratsamt Lörrach nun mitteilte, sei eine Nachverdichtung in der Zimmerbelegung aufgrund der aktuellen Entwicklung vorgesehen. Vor der Eröffnung im Dezember soll es einen Tag der offenen Tür in der neuen Unterkunft geben.
Breisachs Bürgermeister fordert Nachverdichtung bei Belegung
Da der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald große Probleme bei der Unterbringung von Geflüchteten hat, schlägt Breisachs Bürgermeister Oliver Rein vor, die gesetzlichen Standards bei der Nachverdichtung in Gemeinschaftsunterkünften zu senken. So könnte in der Nachverdichtung von Gemeinschaftshäusern die Fläche von sieben Quadratmetern auf 4,5 Quadratmeter pro Person reduziert werden.