Im Bereich einer Baustelle bei Auggen im Markgrälferland ist ein Güterzug in ein Brücken-Betonteil gerast (Foto: dpa Bildfunk, picture alliance/Patrick Seeger)

Tödlicher Güterzug-Unfall 2020

Auggener Zugunglück: Strafbefehle gegen 14 Beschuldigte beantragt

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AUTOR/IN
Gabi Krings
Jan Lehmann

Bei einem Güterzug-Unglück bei Auggen im April 2020 war der Lokführer ums Leben gekommen, drei weitere Menschen wurden verletzt. Jetzt sollen die Verantwortlichen bestraft werden.

Zweieinhalb Jahre nach dem tödlichen Zugunglück bei Auggen (Kreis Breisgau-Hochschwarzwald) hat die Staatsanwaltschaft Freiburg Strafbefehle gegen 14 Beschuldigte beantragt. Damals war ein Güterzug gegen ein tonnenschweres Brückenteil geprallt, das auf die Gleise der Rheintalbahn gestürzt war.

Ursache war menschliches Versagen

Die Staatsanwaltschaft hat nun ihre Ermittlungen weitgehend abgeschlossen. Sie sieht es als erwiesen an, dass menschliches Versagen zu dem Unglück geführt hat. Dies hatte auch ein Gutachten der Bundestelle für Eisenbahnunfalluntersuchung ergeben. Demnach war ein bereits ausgesägtes Teil einer abrissreifen Brücke nicht ausreichend gesichert gewesen.

Beschuldigte sollen Sorgfaltspflicht verletzt haben

Den Beschuldigten wird nun unter anderem fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen. Sie sollen bei Bau- und Statikplanung der Brücke sowie bei Prüfung, Überwachung und Durchführung der Brückenmontage ihre Sorgfaltspflicht verletzt haben. Der gesamte Sachschaden liegt laut Staatsanwaltschaft bei rund 5,5 Millionen Euro.

Geld- und Haftstrafen beantragt

Gegen die 14 Beschuldigten im Alter zwischen 29 und 96 Jahren wurden Geldstrafen zwischen 9.000 und 13.500 Euro beziehungsweise Freiheitsstrafen zwischen sechs und acht Monaten beantragt. Jetzt muss das zuständige Amtsgericht in Müllheim über die Strafbefehlsanträge entscheiden. Die Beschuldigten können Einspruch einlegen. Tun sie dies nicht, werden die jeweiligen Strafbefehle rechtskräftig. Derweil ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen einen 15. Tatverdächtigen in einem gesonderten Verfahren weiter.

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