Der juristische Streit um eine Durchsuchungsaktion beim Freiburger Radiosender Radio Dreyeckland geht in die nächste Runde. (Foto: picture-alliance / Reportdienste, Philipp von Ditfurth)

Nach Durchsuchungen in Freiburg

Radio Dreyeckland: Redakteur legt Verfassungsbeschwerde ein

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Ein Redakteur von Radio Dreyeckland wendet sich an das höchste deutsche Gericht. Er will sich gegen die Durchsuchungen bei ihm zuhause wehren. Der Rechtsstreit schwelt schon länger.

Der juristische Streit um eine Durchsuchungsaktion beim Freiburger Radiosender "Radio Dreyeckland" geht in die nächste Runde. Fabian Kienert, ein betroffener Redakteur des Senders, hat Verfassungsbeschwerde gegen die Durchsuchung seiner Wohnung und die Beschlagnahmung von Datenträgern eingelegt.

Polizei hatte Redaktionsräume des Senders durchsucht

Ermittler hatten Mitte Januar zwei Mitarbeiterwohnungen und Redaktionsräume des Freiburger Senders durchsucht - auch die Wohnung des Journalisten Fabian Kienert. Dem Redakteur wurde vorgeworfen, in einem Artikel vom Juli vergangenen Jahres auf die Archivseiten der verbotenen Internetplattform "linksunten.indymedia" verlinkt zu haben. Damit soll er eine verbotene Organisation unterstützt haben.

Landgericht Karlsruhe wies Anklage ab

Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hatte daraufhin Klage gegen Kienert eingereicht. Das Landgericht in Karlsruhe wies jedoch die Anklage in erster Instanz mit Verweis auf die Pressefreiheit ab und erklärte die Durchsuchungen der Redaktionsräume und der Wohnung des Redakteurs für rechtswidrig. Dagegen hatte die Staatsanwaltschaft Karlsruhe Beschwerde eingelegt.

Oberlandesgericht Stuttgart hält Durchsuchungen für rechtmäßig

Im November hatte das Oberlandesgericht Stuttgart in zweiter Instanz wiederum entschieden, dass die Durchsuchungen bei Kienert rechtmäßig gewesen seien. Gegen den Journalisten habe es den Anfangsverdacht einer Straftat gegeben, daher durfte bei ihm auch durchsucht werden. Zu der Durchsuchung bei dem Radiosender hingegen traf das Oberlandesgericht keine neue Entscheidung. Die Beschwerde der Staatsanwaltschaft sei insofern unzulässig gewesen. Somit blieb es bei der ursprünglichen Entscheidung und die Durchsuchung bei dem Radiosender war rechtswidrig.

Redakteur schaltet oberstes Gericht in Deutschland ein

Knapp ein Jahr nach den Durchsuchungen wendet sich Kienert nun an das Bundesverfassungsgericht und legt Verfassungsbeschwerde ein. Das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe wird sich nun mit dem Fall beschäftigen.

Das noch ausstehende Strafverfahren gegen den Redakteur von "Radio Dreyeckland" beginnt voraussichtlich im Frühjahr 2024 am Landgericht Karlsruhe.

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