Die Redaktionsräume von Radio Dreyeckland liegen nahe der Freiburger Innenstadt. (Foto: SWR, Dinah Steinbrink)

Oberlandesgericht Stuttgart entscheidet über Beschwerden

Durchsuchungen bei Redakteur von Radio Dreyeckland waren rechtmäßig

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Das Oberlandesgericht Stuttgart hat entschieden: Anders als das Landgericht Karlsruhe hält es die Durchsuchungen bei einem Redakteur von Radio Dreyeckland für rechtmäßig.

Die Privaträume eines Radio Dreyeckland-Redakteurs durften im Januar doch durchsucht werden, hat das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden. Im Januar 2023 hatten die Behörden die Privatwohnung des Redakteurs durchsucht. Daneben hatte auch in den Redaktionsräumen des Radiosenders eine Durchsuchung stattgefunden. Der Vorwurf damals: Auf der Homepage des Senders sei ein Link zu einer verbotenen linksextremistischen Vereinigung veröffentlicht worden. Im August hatte das Landgericht Karlsruhe dann die Durchsuchung der Redaktionsräume des nichtkommerziellen Freien Radios für rechtswidrig erklärt - ebenso wie die Durchsuchung bei dem Redakteur zu Hause. Dagegen hatte die Staatsanwaltschaft Karlsruhe Beschwerde eingelegt.

Durchsuchung bei dem angeklagten Journalisten zulässig

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat nun in Bezug auf den Redakteur eine andere Entscheidung getroffen. Weil es gegen ihn den Anfangsverdacht einer Straftat gegeben habe, durfte bei ihm auch durchsucht werden. Zu der Durchsuchung bei dem Radiosender hingegen traf das Oberlandesgericht keine neue Entscheidung. Die Beschwerde der Staatsanwaltschaft sei insofern unzulässig gewesen. Somit bleibt es bei der ursprünglichen Entscheidung und die Durchsuchung bei dem Radiosender war rechtswidrig.

Strafverfahren gegen Redakteur beginnt im Frühjahr

Das noch ausstehende Strafverfahren gegen den Redakteur von Radio Dreyeckland beginnt voraussichtlich im Frühjahr 2024 am Landgericht Karlsruhe. Dem Redakteur wird vorgeworfen, in einem Artikel auf die verbotene Vereinigung "linksunten.indymedia" verlinkt zu haben.

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