Ein Mann legt Kohle in eine Wasserpfeife. (Foto: dpa Bildfunk, picture alliance/dpa | Jörg Carstensen)

Steuerschaden von mindestens einer halben Million Euro

Zollfahndung hebt illegale Produktion von Shisha-Tabak aus

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Ermittler haben im Raum Stuttgart eine illegale Herstellung von Tabak für Wasserpfeifen aufgedeckt. Vier Männer stehen im Verdacht, die Produktion im großen Stil betrieben zu haben.

Bereits in der vergangenen Woche haben Ermittler des Zollfahndungsamts Stuttgart im Auftrag der Staatsanwaltschaft in Stuttgart, Ludwigsburg, Esslingen, Waiblingen (Rems-Murr-Kreis) und Plochingen (Kreis Esslingen) Wohnungen, Gewerberäume, Garagen und Lagerräumlichkeiten durchsucht. Vier Männer stehen im Verdacht, Tabak für Wasserpfeifen - auch Shishas genannt - im großen Stil illegal hergestellt und unversteuert vertrieben zu haben. Das teilten Zollfahndung und Staatsanwaltschaft nun mit.

Professionell ausgestattete Räume in Ludwigsburg und Plochingen

Die Männer im Alter zwischen 31 und 52 Jahren sollen zwei professionell ausgestattete Produktionsstätten in Plochingen und Ludwigsburg betrieben und darüber hinaus weitere Gewerberäume und Garagen als Lager für die benötigten Rohstoffe und das technische Equipment genutzt haben. Bei dem Einsatz wurden laut Zollfahndung 1,4 Tonnen Tabak, 2,7 Tonnen Glyzerin, 30 Kilogramm Aromen, verschiedene Produktionsmaschinen sowie Verpackungsmaterial und Butangas-Kartuschen beschlagnahmt.

Der Tabak für die Produktion soll aus dem europäischen Ausland gekommen sein. Verkauft wurde der fertige Shisha-Tabak dann laut Zollfahndung mutmaßlich im gesamten süddeutschen Raum sowie in der Schweiz und in Frankreich.

200 Kilo Shisha-Tabak im Auto: Beginn der Ermittlungen

Der Gruppe auf die Spur gekommen sind die Ermittler bei einer Fahrzeugkontrolle der Bundespolizei im Frühjahr vergangenen Jahres. Dabei wurde mehr als 200 Kilogramm unversteuerter Shisha-Tabak entdeckt.

Hoher Steuerschaden durch illegalen Vertrieb

Den Steuerschaden, den die Gruppe aktuell verursacht hat, schätzt die Zollfahndung auf mindestens 500.000 Euro. Die nicht mehr getätigten Verkäufe mit eingerechnet, geht die Behörde von einem noch größeren Maß an Steuerbetrug aus. Tabakwaren dürfen in Deutschland nur verkauft werden, wenn sie hier ordnungsgemäß versteuert worden sind. Die Herstellung von Tabakwaren ist erlaubnispflichtig. Tabakerzeugnisse brauchen ein gültiges deutsches Steuerzeichen für den Handel.

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