Der neue Stuttgarter Hauptbahnhof wird später fertig als geplant. Statt Dezember 2025 ist nun 2026 als neuer Termin für die Inbetriebnahme vorgesehen. Details zur Verschiebung - und wie genau Stuttgart 21 in Betrieb gehen soll - das will die Deutsche Bahn am Dienstagnachmittag in einer Pressekonferenz mit den Projektpartnern bekannt geben. SWR-Recherchen der vergangenen Monate zeigen aber: Ein Hauptproblem stellt die Digitalisierung des kompletten Bahnknotens dar. Dieser ist komplexer als ursprünglich angenommen. Das berichten mehrere Bahn-Insider.
Komplette Inbetriebnahme geht nur zu einem Fahrplanwechsel
Dass eine reguläre Eröffnung im Jahr 2025 nicht mehr möglich ist, darüber hat der SWR schon mehrfach berichtet. Eisenbahn-Experten erklären, eine komplette Inbetriebnahme sei nur zu einem Fahrplanwechsel möglich. Das würde bedeuten, dass der gesamte Bahnknoten von Stuttgart 21 inklusive der neuen Sicherungstechnik frühestens im Dezember 2026 in Betrieb gehen kann, also wenn der nächste Fahrplanwechsel ansteht. In Aufsichtsratskreisen hieß es, eine vollständige Inbetriebnahme von Stuttgart 21 im Jahr 2025 sei ausgeschlossen.
Komplizierte Inbetriebnahme Stuttgart 21: Diese Schritte sind jetzt noch bis zum Start nötig
Die Bahn plant, S21 stufenweise in Betrieb zu nehmen. In verschiedenen Schritten soll getestet werden. Doch geschieht das auf dem Rücken der Fahrgäste?
Am Dienstag tagt der sogenannte Lenkungskreis zu Stuttgart 21, in dem Vertreter der Bahn sowie der Stadt, des Bundeslandes und der Region sitzen. Bei dieser Sitzung will der Konzern die Projektpartner über seine Pläne zur Inbetriebnahme von Stuttgart 21 unterrichten. Im März hatte die Bahn mitgeteilt, dass der bestehende Stuttgarter Kopfbahnhof zumindest auch im Jahr 2026 weiter genutzt werde. Unklar war damals, ob S21 zumindest teilweise in Betrieb gehen kann.
Hintergrund zum Milliardenprojekt Stuttgart 21: Chronologie der Kostenexplosion
Seit den ersten Plänen für eine Tieferlegung des Stuttgarter Hauptbahnhofs sind die prognostizierten Kosten für das umstrittene Bahnprojekt in die Höhe geschnellt. Wir dokumentieren die Kostenexplosion.
Inbetriebnahme war für Ende 2019 geplant
Stuttgart 21 ist das größte Bahnprojekt Deutschlands. Dazu zählt nicht nur der neue Tiefbahnhof in der Landeshauptstadt, sondern die komplette Neuordnung des Bahnknotens Stuttgart mit neuen Bahnhöfen wie zum Beispiel dem neuen Fernbahnhof am Flughafen sowie Tunnelröhren, Durchlässen und Brücken.
Die Umgestaltung des alten Kopfbahnhofs in einen unterirdischen Duchgangsbahnhof kostet bislang rund 11,5 Milliarden Euro. Bei Baubeginn Anfang 2010 wurde noch mit drei Milliarden Euro plus einem Risikopuffer von 1,45 Milliarden Euro kalkuliert. Damals wurde eine Inbetriebnahme Ende 2019 anvisiert. Das Projekt wurde bereits in den 1990er-Jahren entwickelt und ist bis heute umstritten. Anfang Mai 2024 hatte das Verwaltungsgericht Stuttgart Klagen der Bahn gegen das Land, die Stadt Stuttgart, die Region und den Flughafen abgewiesen. Ziel der Klagen war, dass sich die Projektpartner an den Mehrkosten beteiligen.
Kommentare (4)
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Ich habe noch die Worte seitens der Bahn im Ohr: das am besten kalkulierte Projekt aller Zeiten. Wohl eher das unsinnigste Projekt aller Zeiten. Vielen Dank u.a. an die Herren Dürr, Mehdorn, Schuster, Oettinger und an die IHK Stuttgart für das sture Durchdrücken, bei dem wir am Ende einen Haufen Geld verbrannt haben und dafür einen Bahnhof erhalten, der womöglich weniger leistungsfähig ist als der alte. Aber darum geht's ja auch nicht, S21 ist schließlich kein Bahn- sondern ein Immobilienprojekt. Die lästigen oberirdischen Gleisanlagen müssen einfach um jeden Preis weg.
Arno Luik, mit seinen behenden (und plausiblen) Feststellungen zu "S21 / STUTTGART 21" im STERN: _ 25.01.2018 Problembahnhof | Kostenexplosion und Sicherheitsrisiko - Stuttgart 21 ist rational nicht mehr erklärbar _ Der unterirdische Bahnhof in Stuttgart soll jetzt 8,2 Milliarden Euro kosten. Und erst 2025 in Betrieb gehen. S21 läuft komplett aus dem Ruder: planerisch, finanziell, strukturell. Zeit, den Verstand wieder einzuschalten. ... Zur Erinnerung: S 21 sollte mal "nix koschda!", dann - "aber allerhöchstens!" – 4,5 Milliarden Euro. Und "spätestens!" 2019 eingeweiht werden. ... --- TATSACHE ist: Stuttgart 21 ist _rational erklärbar_ und dadurch erkennbar _irrational_!!! Es ist lediglich erforderlich die Entwicklung seit den 90er Jahren zu betrachten, dies den agierenden Personen / Personengruppen zuzuordnen, und deren Irrationalität in _ihrem_ Verhalten in der Vordergrund zu stellen.
Irrational – da lassen sich vielzählige Handlende, auch Nichthandelnde [Fn_3], in Betrachtung nehmen: _ 710. Montagsdemo und parkschuetzer.de e.V 2. Vorsitzender: Martin Poguntke mit der Satzung im „§ 3 Zweck des Vereins ist Betreibung und Weiterentwicklung des Internetforums „Parkschützer.de“ Förderung der Volksbildung Förderung der Kommunikation innerhalb der bürgerlichen Zivilgesellschaft.“ – konterkariert durch Diskussionsregel „7. Benutzeraccounts werden gelöscht (inklusive aller Beiträge) in folgenden Fällen: … 2. Deutlich kein S21-Gegner …“ --- gegen sein, gegen "was oder wen" auch immer, ist von Anfang an zum Scheitern verurteilt – wie seit 2010 auch erkennbar ist!!! __ [Fußnote_3] trueten.de 8.11.2014 Der (Rechts-) Weg ist das Ziel - Stuttgart 21 Gegner im Irrgarten der Justiz _6 Kommentare zu Handelnden und Nichthandelnden STAATSDIENERN in Regierungs- und Justiz-Verantwortung
„Ich habe fertig!“ so einst der FCB-Trainer Giovanni Trapattoni und „Was erlaube…“ --- ja Frieder Kümmerer: _ Was erlauben sich die Vertreter der Deutschen, die sich besonders verpflichtet haben?!? [Fn_1] __ Auf abgeordnetenwatch.de beantwortet der MdB Stefan Brandner eine Frage nach dem Amtseid so – Auszug: … Nach absolut herrschender Ansicht in der Literatur begründet die Ableistung des Eides gemäß Art. 64 Abs. 2, 56 GG weder Zuständigkeiten noch Rechte und Pflichten der Bundesregierungsmitglieder. Er ist „in keinem denkbaren Sinne konstitutiv“, sondern bekräftigt vielmehr deklaratorisch die im einfachen Recht und insbesondere in der Verfassung fixierten Pflichten von …“ __ [Fußnote_1] BVerfG 2. Nov. 2017 PM Nr. 94/2017 – 2 BvE 2/11 – stellt fest: „… Bundesregierung die Grenze ihrer Antwortpflicht bei der Beantwortung der streitgegenständlichen Fragen überwiegend verkannt und…“
Sorry – Korrektur: _nicht_ 2014 sondern 18.11.2015 im Haus der Wirtschaft __ Doch weiter zu den vielzähligen Juristen*Innen im Deutschen Bundestag: _ Bundesministergesetz 17.06.1953 Rückwirkend in Kraft zum 20.09.1949 mit den §§ 1 bis 24 👎 – Die Ministerhaftung auszunehmen erlangt _keine Rechtswirkung_: Vorrang der Verfassungsartikel im GG!!! [Fn_2] __ Bundestag WD 3 - 3000 - 194/19 (13. Aug. 2019) Haftung und strafrechtliche Verantwortung von Bundesministern und anderen Amtsträgern […] Dies umfasst auch die Bundesminister, die nach § 1 Bundesministergesetz in einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis zum Bund stehen. 👍👍👍 __ [Fußnote_2] Bayerisches Ministergesetz – BayMinG Vom 4. Dezember 1961 Abschnitt Amtsverhältnis _ Art. 7 Amtspflichtverletzung und Amtshaftung (2) ³Haben mehrere Mitglieder der Staatsregierung gemeinsam den Schaden verursacht, so haften sie als Gesamtschuldner.
„… überwiegend verkannt …“ wie im Kommentar von D.Gemke die Haltung der Bevölkerung zu "Betrügen & Lügen" der Politiker und …: „Es ist. wie es immer ist. […] Aber im Prinzip ist es eh‘ wurscht. …“ --- Es muss nicht für immer so bleiben – und wurscht ist es schon gar nicht, was unsere STAATSDIENER sich herausnehmen, gegen _ihren_ AMTSEID gerichtet!!! __ Für uns Vorschulkinder in S-Zuffenhausen Seedamm 25c war bei unserer 1. erlebten BUNDESTAGSWAHL 1957 nicht zu verstehen, dass Wahlberechtigte feststellten: "Vor der Wahl versprechen sie, was sie nach der Wahl nicht einhalten – Das achte Gebot „Du sollst nicht falsch Zeugnis reden wider deinen Nächsten“ in der Lutherbibel _|_ … und erst recht nicht gegen sich selbst, jedoch fester Bestandteil von Politikern: _ Wieland Backes im Haus der Wirtschaft am 18.11.2014 mit Edzard Reuter und Boris Palmer "Einmischen, Unbequemsein, Standhalten!"
Es ist , wie es immer ist . Die Unternehmen kalkulieren den ahnungslosen Politikern und Verwaltungsmenschen irgendetwas vor. Aber im Prinzip ist es eh' wurscht . Der Steuerzahler fängt ja jede Kostenexplosion immer wieder gerne auf . Die Gauner in den Bauunternehmen sind ja anscheinend gerichtsfest gedeckt . Irgendwie erinnert es an Cum Ex . Alles gilt als legal , solange ein Gericht nicht das Gegenteil feststellt .