Vor dem bayerischen Landgericht Nürnberg-Fürth wurde am Freitag der Prozess gegen den mittlerweile 19 Jahre alten Mann aus Ludwigsburg nach nur einem Verhandlungstag entschieden. Wegen Totschlags soll er dauerhaft in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht werden. Denn es besteht laut Urteil auch eine Gefahr für die Allgemeinheit aufgrund der psychischen Erkrankung des 19-Jährigen.
Er hatte am 1. Mai während eines gemeinsamen Jagdausflugs bei Burgbernheim in Mittelfranken seinen Vater gezielt von hinten erschossen. Spaziergänger fanden die Leiche des 54-jährigen Familienvaters in der Nähe eines Teichs. Der Sohn gestand die Tat seiner Mutter am Telefon. Zunächst hatte der Bayerische Rundfunk über den Fall berichtet.
Sohn gesteht Tat am Telefon: Bei Jagdausflug auf Vater geschossen
Nach dem Anruf von ihrem Sohn hatte sich die Mutter fast zeitgleich mit den Spaziergängern, die die Leiche entdeckt hatten, bei der Polizei gemeldet. Der damals 18-jährige Tatverdächtige stellte sich später der Polizei in Denkendorf (Kreis Esslingen). In seinem Auto fanden die Beamten ein Gewehr und stellten es sicher.
Der Sohn teilte den Beamten weiter mit, dass er ein weiteres Gewehr ins Wasser geworfen habe. Taucher der Polizei fanden die Waffe danach im Rückertsweiher bei Burgbernheim (Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim). Der Vater war in den Jahren zuvor immer wieder nach Mittelfranken gefahren, um dort zu jagen.
Haftbefehl aufgehoben Nach Tötung des Vaters auf der Jagd: Sohn in der Psychiatrie
Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth hat einen 18-Jährigen aus Ludwigsburg, der seinen Vater auf der Jagd in Mittelfranken erschossen hat, in der Psychiatrie unterbringen lassen.
Urteil: Sohn muss weiter in Psychiatrie untergebracht werden
Der 19-Jährige war schon bis zu seiner Gerichtsverhandlung in einer Psychiatrie untergebracht gewesen. In einer solchen muss er nun auch bleiben, auch wenn er bei der Tat aufgrund seiner psychischen Erkrankung als schuldunfähig gilt. Die nun angeordnete Unterbringung ist per Gesetz ohne zeitliche Befristung, wird aber regelmäßig überprüft. Das Urteil ist rechtskräftig
Der Prozess fand ohne die Öffentlichkeit statt. Die Jugendkammer am Landgericht begründete das mit dem Alter des Beschuldigten zum Tatzeitpunkt. Er war damals 18 Jahre alt und somit rechtlich gesehen noch ein Heranwachsender.
Um den Waffenbesitz von Jägern wird derweil immer wieder diskutiert. Der SWR berichtete dazu am 28.1.2024, weil die Grünen die Zahl der Waffen begrenzen möchten:
Debatte um Waffensammlungen Waffenobergrenze für Jäger: Notwendig oder überflüssig?
Wie viele Waffen dürfen Jäger besitzen? Grüne in BW wollen die Zahl begrenzen. Das Innenministerium sieht das Land nicht in der Zuständigkeit.