Nesenbachbrücke auf der Gäubahn (Foto: SWR)

Anschluss der "Gäubahn" zum Hauptbahnhof

Gutachten zu S21: Stadt Stuttgart darf auf freiwerdenden Flächen teilweise nicht bauen

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Frieder Kümmerer
Frieder Kümmerer (Foto: privat)

Ein juristisches Gutachten droht einen Strich durch Pläne der Stadt Stuttgart zu machen. Sie darf demnach manche Grundstücke, auf der bisher Züge fahren, nicht einfach bebauen.

Bis Züge aus dem Süden, aus Zürich oder Singen, in den neuen Stuttgarter Tiefbahnhof fahren können, werden auch nach der geplanten Eröffnung des Bahnhofes im Dezember 2025 noch Jahre vergehen. Und bis es soweit ist, wollen die Organisatoren von Stuttgart 21 (S21) die Passagiere der "Gäubahn" am Bahnhof Stuttgart-Vaihingen oder einem Halt im Norden Stuttgarts in andere Verkehrsmittel zum Hauptbahnhof umsteigen lassen. Expertinnen und Experten schätzen, dass so ab Mitte 2025 täglich rund 10.000 Reisende in Stuttgart-Vaihingen in die S-Bahn umsteigen müssten.

Die Stilllegung hätte also praktische Konsequenzen für die Menschen aus Baden-Württemberg und vor allem für den Großraum Stuttgart - wie für diesen Pendler aus Herrenberg:

Ein neues Gutachten, das unter anderem von der Umweltorganisation BUND und dem Fahrgastverband Pro Bahn in Auftrag gegeben wurde, torpediert allerdings die Pläne. Es liegt exklusiv dem SWR und der "Stuttgarter Zeitung" vor.

Gutachten: Mehrjährige Unterbrechung gleicht Stilllegung

Darin hat sich der Jurist Urs Kramer von der Universität Passau genauer angesehen, was im Zusammenhang mit den Bauarbeiten für das Großprojekte Stuttgart 21 mit der sogenannten Gäubahn sowie der sogenannten Panoramabahn auf Stuttgarter Stadtgebiet geplant ist.

Gutachten: Geplanter Zeitraum in S21-Planungsbeschluss unrealistisch

Der Passauer Rechtsexperte Urs Kramer kommt darin zu dem Ergebnis, dass im genehmigten Planfeststellungsbeschluss zu Stuttgart 21 noch von einer Unterbrechung von wenigen Monaten ausgegangen wurde. Inzwischen ist klar, dass die Unterbrechung mehrere Jahre dauern wird. Mindestens fünf Jahre, Experten rechnen sogar mit zehn bis 15 Jahren. Dadurch sei das Vorgehen im Planfeststellungsbeschluss nicht mehr haltbar.

Die Bahn sei damit nach wie vor dazu verpflichtet, den Anschluss der Panoramabahn an den Stuttgarter Hauptbahnhof zu erhalten, auch wenn die Züge beispielsweise nur bis Stuttgart-Vaihingen fahren.

Gäubahn (Foto: dpa Bildfunk, picture alliance / dpa | Franziska Kraufmann)
Die Gäubahn führt von Zürich nach Stuttgart(Archivbild).

"Auf der Strecke liegt eine sogenannte Betriebspflicht", so Professor Kramer gegenüber dem SWR. "Die DB Netz AG muss diese Strecke weiterbetreiben. Von dieser Betriebspflicht kann sich die DB Netz AG nur lösen, indem sie ein Stilllegungsverfahren betreibt."

Jurist Kramer: Fraglich, ob Stuttgart freie Flächen bebauen darf

Solange das nicht der Fall ist, kann die Stadt über die Fläche laut Kramer nicht frei verfügen, obwohl ihr die Grundstücke gehören.

"Es wird aus Sicht der Stadt Stuttgart sehr schwierig werden, diese Freistellung zu bekommen, um die Grundstücke dann für andere Zwecke zu nutzen." Der Professor für Öffentliches Recht begründet das damit, dass weiterhin ein öffentliches Interesse daran bestehe, ohne Unterbrechung auf der "Gäubahn" zum Stuttgarter Hauptbahnhof fahren zu können.

"Eine andere Nutzung der Grundstücke, zum Beispiel für Wohnbebauung, ist daher ausgeschlossen."

In der Folge bedeute das auch, dass ein Teil des jetzigen Kopfbahnhofes erhalten bleiben müsse, damit die Trasse nach wie vor an den Hauptbahnhof angeschlossen ist.

Die S21 Baustelle am Hauptbahnhof Stuttgart (Foto: SWR, Maxi Jost)
Die S21-Baustelle am Hauptbahnhof Stuttgart

Kritiker: Gäubahn muss weiter den Stuttgarter Hauptbahnhof anfahren

Die Auftraggeber der Studie sehen sich in ihrer Forderung bestätigt, dass die Gäubahn nicht vom Hauptbahnhof abgekoppelt werden darf, sondern auch nach Fertigstellung des Tiefbahnhofes 2025 oberirdisch angeschlossen bleiben muss. "Wir haben uns immer gewundert, dass man meint, man könne diese Strecke einfach aufgeben", erklärt Matthias Lieb vom Verkehrsclub Deutschland. "Uns war klar: wir müssen das jetzt noch einmal juristisch untersuchen lassen, ob diese Meinung der Projektpartner wirklich so richtig ist oder ob es nicht doch Alternativen gibt."

Die Alternative ist auch für Klaus Arnoldi vom "Verein zur Förderung des Schienenverkehrs" klar: "Möglicherweise findet sich doch eine Lösung, dass der Verkehr nicht unterbrochen werden muss. Es darf auf keinen Fall so sein, dass die städtebaulichen Ziele über die verkehrlichen Ziele gestellt werden." Das Gutachten bringe Klarheit: "Es ist nicht so, wie die Stadt Stuttgart es gerne behauptet, dass man einfach die Gäubahnstrecke stilllegen und unterbrechen kann."

Kritisches Gutachten kurz vor Sitzung des S21-Lenkungskreises

Das Gutachten könnte am kommenden Montag auch in der Sitzung des S21-Lenkungskreises zum Thema werden. Dort sind die Deutsche Bahn, das Land Baden-Württemberg, die Stadt sowie die Region Stuttgart vertreten. Unter anderem soll es dann auch um die Frage gehen, wie die Gäubahn zukünftig an den neuen Tiefbahnhof angeschlossen werden soll.

Bahn rechnet mit wenig Bedarf bei Anschluss des Hauptbahnhofes

Die Bahn hatte bereits im Jahr 2020 eine Studie des Verkehrswissenschaftlichen Instituts Stuttgart veröffentlicht, in der von wenig Bedarf nach einer Gäubahn-Anbindung an den Stuttgarter Hauptbahnhof die Rede ist. Demnach würden lediglich 18 Prozent der Bahnreisenden auf der Gäubahn am Hauptbahnhof in einen Fernverkehrszug umsteigen wollen. Die meisten Reisende hätten Ziele in der Landeshauptstadt und diese würden sie auch über einen Endhaltepunkt in Stuttgart-Vaihingen oder an einem Nordhalt erreichen.