Ein Stift liegt auf einem Antrag für den Corona-Soforthilfe-Zuschuss. (Foto: dpa Bildfunk, picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Robert Michael)

600 Millionen Euro an Rückforderungen

Firmen in BW müssen ein Drittel der Corona-Soforthilfen zurückzahlen

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Mit unbürokratischer finanzieller Unterstützung wollte das Land in der Corona-Pandemie viele Unternehmen in BW vor der Pleite retten. Doch es wurde wohl deutlich mehr Geld ausgezahlt als benötigt.

Auf dem Höhepunkt der Corona-Krise hat das Land Baden-Württemberg Firmen mit Milliardenhilfen unter die Arme gegriffen. Etwa ein Drittel dieser Corona-Soforthilfen aus dem Jahr 2020 muss nun zurückgezahlt werden. Das bestätigte das Wirtschaftsministerium dem SWR. Nach Berechnungen der landeseigenen L-Bank werden 599,5 Millionen Euro des Geldes zurückgefordert. Zunächst hatten die "Stuttgarter Nachrichten" darüber berichtet.

Welche Folgen die Rückforderungen für kleinere Betriebe im Land haben können, zeigt dieser Beitrag aus dem Dezember 2021:

Baden-Württemberg zahlte 2,1 Milliarden Euro Ersthilfen

Insgesamt waren in den ersten Monaten der Pandemie mehr als 2,1 Milliarden Euro als erste Hilfen an Firmen gezahlt worden. Mit der Soforthilfe wurden zu Beginn der Pandemie Unternehmen und Selbstständige unterstützt, die sich damals in einer existenzbedrohenden Lage befanden.

Sie müssen das Geld nach Angaben des Wirtschaftsministeriums nun in zwei Fällen zurückzahlen: Entweder, wenn den Firmen nicht so viel Geld gefehlt hat, wie zunächst angenommen. Oder wenn sich nachträglich herausstellt hat, dass die Voraussetzungen für einen Antrag doch nicht erfüllt waren. Also zum Beispiel der Hauptsitz des Unternehmens gar nicht in Baden-Württemberg liegt.

Insgesamt waren mehr als 245.000 Anträge gestellt worden. Schwer zu beziffern ist aber nach Angaben des Wirtschaftsministeriums die genaue Zahl der Unternehmen, da manche Firmen in dem Zeitraum auch mehrere Anträge gestellt haben.

Baden-Württemberg

Datum der Antragstellung ist bindend Corona-Soforthilfen von Anfang 2020: Nachträgliches Ändern nicht möglich

Wer im Frühjahr 2020 Corona-Soforthilfe beantragt hat, kann keine nachträgliche Änderung des Betrachtungszeitraums in Anspruch nehmen. Das ist das Ergebnis eines Rechtsgutachtens.

Unternehmen müssen Geld bis Ende Juni 2023 zurückzahlen

Die Unternehmen haben bis Ende Juni 2023 Zeit, das Geld zurückzugeben. Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) hat bereits angekündigt, es würden alle Spielräume für großzügige Lösungen bei der Schlussabrechnung genutzt. Dazu gehörten individuelle Stundungs- und Ratenzahlungsvereinbarungen. So will das Ministerium verhindern, dass Unternehmen und Selbstständige erneut in finanzielle Schwierigkeiten gelangen.

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SWR