Zutrittsregelung FFP2-Maske

Weitere Lockerungen zu Gunsten von Kindern und Jugendlichen

Wieder Besuche von beiden Elternteilen am Uniklinikum Heidelberg möglich

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Das Uniklinikum Heidelberg passt die Besuchsregeln für die Kinder- und Jugendmedizin weiter an. Es dürfen wieder beide Elternteile gleichzeitig ihre Kinder besuchen.

Seit Montag dürfen Patienten im Uniklinikum Heidelberg und in den GRN-Kliniken des Rhein-Neckar-Kreises wieder von mehreren Menschen gleichzeitig besucht werden. Die Testpflicht bleibt. Von Donnerstag an sind auch die Regeln für die Kinder- und Jugendmedizin angepasst worden.

Stationär aufgenommenen Kinder am Zentrum für Kinder- und Jugendmedizin in Heidelberg können ab Donnerstag, 2. Juni, von zwei Eltern oder Erziehungsberechtigten täglich zwischen 10 Uhr und 18 Uhr besucht werden. 

Das Universitätsklinikum Heidelberg mit seinen vielen einzelnen Kliniken sowie die vier GRN-Kliniken des Rhein-Neckar-Kreises in Eberbach, Weinheim, Sinsheim und Schwetzingen waren am Montag zu einer großzügigeren Besuchsregelung übergegangen. Bislang war in Heidelberg für einen Patienten nur ein Besucher pro Tag für maximal eine Stunde zugelassen.

Maximal zwei Besucher pro Zimmer

Jetzt sind wieder mehrere Besucher erlaubt, so das Uniklinikum, allerdings maximal zwei in einem Patientenzimmer. Mindestalter ist 16, eine FFP2-Maske ist Pflicht. Wer mobil ist, kann in Aufenthaltsbereiche oder ins Freie ausweichen.

Testpflicht bleibt

Die Testpflicht bleibt, egal ob genesen, geimpft oder ungeimpft. Es muss ein tagesaktueller, negativer Antigenschnelltest einer zertifizierten Teststelle vorliegen. Besuchszeit ist von 14 bis 19 Uhr. Es gibt allerdings eine Reihe von Ausnahmen zum Beispiel für die Frauen- und Kinderklinik.

Ausnahmen gibt es auch für Patienten, die im Sterben liegen, für solche, die in die Notaufnahme eingeliefert werden. Außerdem für besonders gebrechliche oder demente Patienten und für Patienten, die einen Dolmetscher brauchen.

Besuchsregeln Uniklinik Heidelberg

Uniklinikum Mannheim ist lockerer

Am Uniklinikum Mannheim fallen die Bestimmungen einfacher aus. Nach dem deutlichen Rückgang der Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 sind - nach Abstimmung mit dem Gesundheitsamt - Patientenbesuche wieder ohne Einschränkungen der Besuchszeiten und Anzahl der Besucher möglich, schreibt das Klinikum.

Selbstauskunftsbogen in Mannheim

Besucher müssen einen Selbstauskunftsbogen ausfüllen und dürfen das Krankenhaus nur betreten, wenn sie kein erhöhtes Risiko für eine SARS-CoV-2-Infektion haben. Außerdem müssen sie einen negativen Antigen-Schnelltest von einer offiziellen Teststelle, nicht älter als 24 Stunden, oder einen negativen PCR-Test dabei haben, der nicht älter als 48 Stunden ist. FFP2-Maske ist ebenfalls Pflicht.

Schon Mitte April waren das Mannheimer Universitätsklinikum sowie Theresienkrankenhaus und Diakonissenkrankenhaus zu einer teilweisen Lockerung übergegangen.

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Autor/in
SWR