Ministeriumsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter mit einem geistes- oder sozialwissenschaftlichen Studium sollen leichter in den Beamtenstatus wechseln können - so die Pläne vom baden-württembergischen Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann (Grüne). So soll eine neue Beamtenlaufbahn geschaffen werden. Doch das stößt auf Kritik.
CDU-Landesvorsitzender Manuel Hagel hält nichts von der Verordnung. Für seine Partei sei entscheidend, dass es weniger Paragrafen gebe und nicht mehr Beamte. Die geplante Änderung halte er für einen Fehler, so Hagel weiter, sie erfolge zudem gegen den Rat und die Bitte des Koalitionspartners CDU. Hagel appelliere deshalb an Ministerpräsident Kretschmann davon abzusehen.
Leichtere Verbeamtung: Bisher nur für bestimmte Studienabschlüsse möglich
Bislang müssen Bewerberinnen und Bewerber für eine Laufbahn im höheren Dienst in den Landesministerien bisher einen Studienabschluss in Jura, Wirtschafts- oder Verwaltungswissenschaften nachweisen. Die Pläne des Staatsministeriums würden den Kreis auf Menschen mit einem geistes- oder sozialwissenschaftlichen Hochschulabschluss erweitern. Das geht bislang jedoch nur vereinzelt in begründeten Ausnahmefällen.
Die Pläne für die neue Beamtenlaufbahn würden sich vor allem im grün geführten Staatsministerium nützlich erweisen. Denn die Verordnung betrifft insgesamt 43 Beschäftigte des Landesministerien. Allein 26 davon sind derzeit im Staatsministerium angestellt. In der Antwort auf die SPD-Anfrage führt die grün geführte Regierungszentrale aus, dass es einen zunehmenden Bedarf an Geistes- und Sozialwissenschaftlern gebe, und zwar in Pressestellen, bei Redevorbereitungen und der Bürgerbeteiligung.
Auch Beamtenbund lehnt leichtere Verbeamtung ab
Nicht nur die CDU kritisiert den Vorstoß. Auch der Beamtenbund lehnt den Entwurf ab. Die Pläne widersprächen dem Landesbeamtengesetz, sagte Landeschef Kai Rosenberger dem SWR, auch seien sie rechtlich nicht zulässig. Den Fachkräftemangel, den das Staatsministerium als Begründung angibt, gebe es in Geistes- und Sozialwissenschaften nicht. Verbeamtung sei kein Selbstzweck: Beschäftigte, die jetzt verbeamtet würden, müssten nach einem Regierungswechsel möglicherweise fachfremd eingesetzt werden.
Stattdessen sei zu befürchten, dass die Beschäftigten rechtzeitig vor der Landtagswahl versorgt werden sollen. Auch die Kommunalverbände reagierten skeptisch: Es sei sinnvoller, bereits bestehende Regelungen der Laufbahnverordnung zu sichten statt eine weitere Verordnung auf den Weg zu bringen, so Städte-, Gemeinde- und Landkreistag in einer gemeinsamen Erklärung.