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Regel gilt ab sofort

Kinder in BW brauchen nach Corona-Isolation keinen Test mehr

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Für die Rückkehr zur Schule oder in die Kita brauchen Kinder und Jugendliche nach einer fünftägigen Quarantäne jetzt keinen negativen Test mehr.

Bisher mussten Kinder und Jugendliche einen negativen Test vorweisen, wenn sie nach einer Corona-Infektion wieder in die Kita oder zur Schule wollten. Mit der Änderung gelten für sie jetzt die gleichen Regeln wie für Erwachsene, so das baden-württembergische Gesundheitsministerium. Nach den aktuellen Absonderungsregeln gelte auch für Erwachsene, dass sie nach fünf Tagen Isolation wegen einer Covid-19-Erkrankung keinen Negativtest zeigen müssen, wenn sie wieder zur Arbeit gehen.

Lucha: Kinder nicht stärker belasten als Erwachsene

Gesundheitsminister Manfred Lucha (Grüne) erklärte, der Gesundheitsschutz von Kindern und Jugendlichen sei ohne Frage wichtig - "aber es kann nicht sein, dass Kinder und Jugendliche stärker belastet werden als Erwachsene". Die Regel gelte ab sofort, teilte sein Ministerium mit. Auch für Kultusministerin Theresa Schopper (Grüne) ist es ein notwendiger Schritt: "Kindern und Jugendlichen, die bereits in den vergangenen Jahren der Pandemie verstärkt belastet waren, darf der Zutritt zu den Gemeinschaftseinrichtungen nicht zusätzlich erschwert werden", so Schopper.

Ohnehin hatte das Land für das neue Schuljahr auf lockerere Corona-Regeln in Schulen gesetzt: Statt in Isolation zu gehen, sollen infizierte Schülerinnen und Schüler ohne Symptome jeden Tag einen Schnelltest machen.

BW für Ende der Isolationspflicht

Zuletzt hatte Baden-Württemberg gemeinsam mit Bayern, Hessen und Schleswig-Holstein in einem Brief an Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) auch darauf gedrängt, die Isolationspflicht für Corona-Infizierte ganz zu beenden. Gesundheitsminister Lucha erklärte: "Wir sollten nach und nach in den Modus kommen, eine Corona-Infektion wie eine andere Infektionskrankheit zu behandeln, bei der gilt: Wer krank ist, bleibt zu Hause." Man müsse auf mehr Eigenverantwortung setzen und den Menschen nicht mehr fünf Tage eine Absonderungspflicht vorschreiben, so Lucha.

Der Bundesgesundheitsminister habe den Vorstoß der vier Bundesländer zu schnell abgebügelt und dem Robert Koch-Institut geradezu einen Maulkorb verpasst, so Lucha im SWR: 

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