Im Untersuchungsausschuss des baden-württembergischen Landtags um die Polizei-Affäre und die Beförderungspraxis in Landesbehörden hat eine Ermittlungsbeauftragte am Freitag einen Bericht zum Umgang mit Verdachtsfällen von sexueller Belästigung in Behörden vorgestellt.
Die eingesetzte Richterin hat sich mit gemeldeten Verdachtsfällen im Zeitraum von Juni 2012 bis Juni 2022 befasst. Dabei konnte sie kein strukturelles Problem in Landesbehörden feststellen. Nach Vorwürfen sei überwiegend richtig gehandelt worden.
Sexuelle Belästigung in Landesbehörden: Die meisten Fälle gibt es bei der Polizei
Die Mehrheit der 91 untersuchten Fälle ereignete sich in Polizeibehörden. In 94 Prozent der Fälle waren die Betroffenen Frauen, während 93 Prozent der Beschuldigten Männer waren. Die meisten Vorfälle betrafen niederschwellige sexuelle Belästigung. Dazu zählte die Ermittlungsbeauftragte beispielsweise ungewollte Umarmungen oder sexualisierte, anzügliche Sprache. Zudem habe es 37 Fälle von Berührungen an Gesäß oder Brust gegeben.
Insgesamt seien die Fälle ordentlich bearbeitet worden, sagte die Richterin. Die Meldekette habe funktioniert. In 48 Fällen gab es laut Bericht ein Strafverfahren, in 55 Fällen ein Disziplinarverfahren. Lediglich bei einzelnen Fällen sei zu langsam gehandelt worden.
Ausgelöst hatte die Polizei-Affäre der Fall um Andreas R., den baden-württembergischen Polizeiinspekteur. Er wurde wegen des Vorwurfs der sexuellen Nötigung freigesprochen. Weitere Ermittlungen gibt es wegen Bestechlichkeit.