Das Landgericht Karlsruhe hat entschieden: Der angeklagte 28-jährige Mann wurde vom Vorwurf des Totschlags freigesprochen und zu einer Geldstrafe von 100 Euro verurteilt. Nach Ansicht des Gerichts hatte der Angeklagte in der Tatnacht im März in Notwehr gehandelt. Nach dem Urteil kam es außerdem zu einem Polizeieinsatz am Landgericht, das geht aus aktuellen Medienberichten hervor.
Unmut über Urteil löst Polizeieinsatz am Landgericht aus
Auf Nachfrage des SWR bestätigt ein Sprecher der Polizei Karlsruhe, dass nach der Urteilsverkündung Einsatzkräfte zum Landgericht gerufen wurden, um den Freigesprochenen zu schützen. Das Urteil habe dazu geführt, dass der 28-Jährige von Anhängern der Nebenklage verbal beleidigt wurde. Dabei handelte es sich um etwa 15 bis 20 Menschen, die die Verhandlung verfolgt hatten. Die Beamten seien zügig vor Ort gewesen und konnten die Situation entschärfen.
Begründung am Landgericht in Karlsruhe lautet Notwehr
Laut einer Sprecherin des Landgerichts habe der 28-jährige Angeklagte den tödlichen Messerstich zwar ausgeführt, aber er sei durch Notwehr gerechtfertigt gewesen. Die Geldstrafe von 100 Euro muss der Angeklagte wegen vorsätzlichen verbotenen Führens einer Hieb- und Stoßwaffe zahlen.
Streit endete im März tödlich
In der Nacht zum 22. März war der 28-Jährige in der Pforzheimer Innenstadt von zwei Männern angesprochen worden, weil er gegen eine Tür einer Bankfiliale getreten hatte. Daraufhin wurde er von einem der Männer, einem 19-Jährigen, zur Rede gestellt. Die Situation sei im Verlauf des Gesprächs eskaliert. Am Ende habe der 28-Jährige zugestochen und den 19-Jährigen tödlich verletzt. Das Opfer verblutete.