Im Landkreis Rastatt wurde am Donnerstag ein 22-jähriger türkischer Staatsangehöriger zu Unrecht von zu Hause zur Abschiebung abgeholt. Beamte hatten den Mann um 4:30 Uhr in der Früh aus dem Bett geholt und zum Stuttgarter Flughafen gebracht.
Grund für die Abschiebung war ein Fehler beim Ausfüllen eines Formulars
In der Ausländerbehörde des Rastatter Landratsamts hatte sich ein Fehler ereignet. Nach Angaben der Behörde sei auf einer amtlichen Bescheinigung ein Kreuz falsch gesetzt worden. Das sei unbemerkt geblieben, obwohl das Formular durch mehrere Hände gegangen sei. Der Mann, der derzeit in Deutschland Duldungsstatus besitzt, wurde daher versehentlich zur Abschiebung abgeholt. Weil er schon lange in Deutschland ist und hier eine Schulausbildung absolviert hat, darf er bleiben.
Die Behörde bedauerte den Fehler im Rahmen einer eigens einberufenen Pressekonferenz. Die Abschiebung konnte noch vor dem Abflug der Maschine in die Türkei gestoppt werden. Der junge Mann ist inzwischen wieder im südlichen Landkreis Rastatt bei seiner Familie. Seine Familie besteht aus zehn Personen, die allesamt aus der Türkei in den Landkreis kamen.
Als Ursache für den Fehler der Behörde wurde die zur Zeit extrem hohe Arbeitsbelastung angegeben. Die Abteilung, die mit zehn Personen besetzt sei, müsse sich um alle Auslandsangelegenheiten der Bewohner des Landkreises Rastatt kümmern. Dazu zählten auch die derzeit im Landkreis lebenden Ukraine-Flüchtlinge.