Marion Gentges (CDU), Justizministerin von Baden-Württemberg, akzeptiert im Streit mit der Richterschaft das Urteil des Verwaltungsgerichts. (Foto: dpa Bildfunk, picture alliance/dpa | Marijan Murat)

Kritik von Justizministerin Gentges

Cannabis-Legalisierung: Diskussion um Milliarden Einsparungen

Stand

Lässt sich durch die Legalisierung von Cannabis Geld sparen? Die baden-württembergische Justizministerin kritisiert die Diskussion scharf, die über diese Frage entbrannt ist.

Die baden-württembergische Justizministerin Marion Gentges (CDU) hat die erwarteten Kostenentlastungen unter anderem bei Strafverfolgungsbehörden durch die geplante Cannabis-Legalisierung scharf kritisiert. Gentges sagte am Donnerstag in Stuttgart, wer sich bei dem Thema vom Einsparpotenzial leiten lasse, ebne den Weg für eine Justiz nach Kassenlage und nicht nach rechtlich Gebotenem. "Das Argument der Justizentlastung ließe sich bei jedem Straftatbestand anführen: Ladendiebstahl, Beleidigung oder Umweltdelikte - all das bindet Ressourcen der Strafverfolgung." Das seien Delikte, die man nicht unverfolgt lasse, weil man die dahinterstehenden Rechtsgüter schützen wolle. "Alleine darauf kommt es bei der Frage an, ob wir als Staat ein Verhalten unter Strafe stellen."

Hohe Einsparungen durch Cannabis-Legalisierung erwartet

Das Bundesgesundheitsministerium rechnet bei der geplanten Cannabis-Legalisierung mit einer Kostenentlastung bei Strafverfolgungsbehörden, Gerichten und Gefängnissen von mehr als einer Milliarde Euro pro Jahr. Das geht aus einem überarbeiteten Gesetzentwurf hervor, den das Ministerium nach Angaben eines Sprechers am Donnerstag an die mit dem Thema befassten Verbände verschickt hat.

Dem Entwurf zufolge, über den die Zeitungen der Funke Mediengruppe zuerst berichtet hatten, geht das Ministerium von jährlichen Einsparungen bei Strafverfolgungsbehörden in Höhe von 800 Millionen, bei Gerichten in Höhe von 220 Millionen Euro und bei Justizvollzugseinrichtungen in Höhe von 35 Millionen Euro aus.

Bis zu 25 Gramm Cannabis sollen erlaubt sein

Bereits bekannt war, dass grundsätzlich der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis für über 18-Jährige und der Anbau von maximal drei Pflanzen zum Eigenbedarf erlaubt werden sollen. Einen freien Verkauf der Droge in spezialisierten Geschäften soll es nicht geben. Auch das war bereits bekannt. Cannabis soll stattdessen in genannten Cannabis-Clubs gemeinschaftlich angebaut und abgegeben werden dürfen. Die Vereine und Vereinsmitglieder müssen sich dabei auf strenge Regeln einstellen.

Der Gesetzentwurf könnte Mitte August im Bundeskabinett auf den Weg gebracht werden. Dann wäre der Bundestag am Zug. Der Bundesrat muss den Plänen zufolge nicht zustimmen. Bundesländer wie Bayern, die gegen eine Legalisierung sind, können das Vorhaben daher voraussichtlich nicht über die Länderkammer stoppen. Die Pro-Cannabis-Vertreter in der Ampel-Koalition hoffen, dass die Legalisierung noch dieses Jahr umgesetzt wird.

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