Hafenstraße Heilbronn, ehemaliger Straßenstrich (Foto: SWR)

Ursprünglich nur für drei Monate geplant

Heilbronn verlängert Verbot der Straßenprostitution

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Seit dem 14. September ist die Straßenprostitution rund um die Heilbronner Hafenstraße verboten. Das Verbot wurde nun bis Juni 2023 verlängert.

Straßenprostitution rund um die Heilbronner Hafenstraße bleibt vorerst verboten. Die Stadt Heilbronn hat das seit dem 14. September geltende Verbot per Allgemeinverfügung bis zum 13. Juni 2023 verlängert. Parallel sei man mit dem Regierungspräsidium wegen eines dauerhaften Verbots der Straßenprostitution im Austausch, teilte die Stadt mit. Dabei werde auch der Gemeinderat eingebunden.

In der Vergangenheit sei es im Bereich Hafenstraße immer wieder zu Straftaten und gewaltsamen Auseinandersetzungen der dortigen Akteure gekommen. Dabei seien unter anderem auch Prostituierte verletzt wurden. Aufgrund dieser Vorfälle hatte die Stadt Heilbronn im September ein zunächst auf drei Monate befristetes Verbot der Straßenprostitution erlassen.

Lage im Moment ruhig, aber nicht dauerhaft

Seitdem habe sich die Lage rund um die Hafenstraße vollständig beruhigt. Die Stadt gehe jedoch davon aus, dass keine nachhaltige Besserung der Situation eingetreten sei. Die beteiligten Akteure seien in die Wohnungsprostitution ausgewichen und warteten mutmaßlich darauf, nach Ablauf des Verbots zurückzukehren. Damit bestehe die Gefahr, dass der Kampf zwischen den rivalisierenden Gruppen erneut ausbrechen würde.

Bei Verstoß droht Geldbuße

Grundlage für das Verbot ist das Prostituiertenschutzgesetz. Es gilt in der Hafenstraße nördlich der Bahnlinie Weinsberg-Heilbronn, auf der Paul-Metz-Brücke und in der Albertistraße bis zur Einmündung in die Karl-Wüst-Straße sowie im gesamten Industriegebiet Kanalhafen.

Das Verbot werde konsequent überwacht und sanktioniert. Ein Verstoß kann als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 Euro geahndet werden.

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