Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hat der Klage der SPD-Politikerin Sawsan Chebli wegen einer Beleidigung auf Facebook Recht gegeben. Ein Mann aus Bad Rappenau (Kreis Heilbronn) hatte die Berliner Politikerin im Jahr 2020 auf Facebook als "dämliches Stück Hirn-Vakuum" bezeichnet.
Das sei eine Schmähkritik, die die Klägerin nicht hinnehmen müsse, urteilte das OLG in Stuttgart. Die Äußerung des Mannes habe keinen "nachvollziehbaren Bezug mehr zu einer sachlichen Auseinandersetzung".
Des weiteren glaubten die Richterinnen und Richter dem Mann nicht, dass er den Beitrag nicht selbst verfasst habe. Vor Gericht hatte er behauptet, dass sich andere Personen Zugang zu seinem Rechner verschafft hätten.
Chebli mit Erfolg in zweiter Instanz
Chebli, ehemalige Staatssekretärin, empfand den Satz auf Facebook nach eigenen Angaben von Beginn an als Beleidigung. Sie zog vor das Landgericht Heilbronn und forderte Unterlassung und Schmerzensgeld. Dort wurde ihre Klage jedoch zurückgewiesen. Der Text sei von der Meinungsfreiheit gedeckt, hieß es zur Begründung.
Gegen das Urteil legte Chebli erfolgreich Berufung ein. Schmerzensgeld muss der Mann aus Bad Rappenau allerdings nicht an die Politikerin zahlen. Begründung des OLG Stuttgart: Chebli benutze selbst "starke Worte" und habe den Diskurs damit erst veranlasst.
Das Urteil ist bereits rechtskräftig, eine Revision hat das OLG nicht zugelassen.