Bundesgerichtshof (Foto: IMAGO, Imago)

Nach BGH-Urteil

So halten es Firmen am Bodensee mit Gehältern für Betriebsräte

Stand

Ein Urteil des Bundesgerichtshof zur Bezahlung von Betriebsräten hat auf große Unternehmen in der Region Bodensee-Oberschwaben wohl kaum Auswirkungen. Das ergab eine SWR-Anfrage.

Das jüngste BGH-Urteil zur Vergütung von Betriebsrätinnen und -räten wirkt sich offenbar wenig auf große Betriebe in Oberschwaben und am Bodensee aus. Die Entgelte für Betriebsratsangehörige würden regelmäßig überprüft, heißt es unter anderem von den Unternehmen. Das ist ein Ergebnis von Anfragen des SWR. In dem BGH-Verfahren ging es darum, ob Gehälter, die mehrere leitende Betriebsräte von Volkswagen zwischen 2011 und 2016 bekamen, zu üppig ausfielen.

Der Automobilzulieferer ZF Friedrichshafen etwa prüft, ob der Konzern vor dem Hintergrund des BGH-Urteils das Vergütungssystem für die Betriebsratstätigkeit anpassen muss, sagte ein Sprecher dem SWR. Derzeit sehe das Unternehmen dafür allerdings keinen Anhaltspunkt.

Das ZF Logo (Foto: dpa Bildfunk, picture alliance/dpa | Felix Kästle)
ZF Friedrichshafen sieht derzeit keinen Anhaltspunkt, dass die Gehälter seiner Betriebsräte angepasst werden müssen.

Entgelte werden regelmäßig überprüft

Rolls-Royce Power Systems mit der Marke MTU in Friedrichshafen überprüft laut einem Sprecher die Entgelte der Arbeitnehmervertreter regelmäßig, man achte dabei auf die Einhaltung aller rechtlichen Regeln.

Auch auf Vetter Pharma mit Sitz in Ravensburg hat das aktuelle Urteil nach eigenen Angaben keine Auswirkungen. Ähnlich sieht es das Pharmaunternehmen Boehringer Ingelheim mit einem Standort unter anderem in Biberach. Es gebe keine speziellen Vorteile oder Vergünstigungen für Betriebsräte, heißt es.

BGH fordert strengere Regeln für Vergütung von Betriebsräten

Die Richter am BGH hatten in ihrem Urteil im Fall VW strenge Richtlinien bei der Vergütung von Betriebsräten angesetzt. Demnach dürfen "hypothetische" Annahmen über die weitere Karriere eines Betriebsratsmitglieds allein kein Maßstab für dessen Bezahlung sein. Im konkreten Fall ging es um die Frage, ob VW-Verantwortliche zwischen 2011 und 2016 unangemessen üppige Gehälter und Boni für leitende Belegschaftsvertreter genehmigt hatten.

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Ex-Betriebsratschef Bernd Osterloh etwa kam in manchen Jahren auf über 700.000 Euro. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig erhob Anklage wegen Untreue. Das Landgericht Braunschweig konnte keinen Vorsatz erkennen und sprach die vier Personalmanager frei. Das Urteil hob der BGH wieder auf. Es muss jetzt erneut über den Fall entschieden werden.

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