Die Klage von Kevin Wiest (CDU) gegen die Feststellung des Ergebnisses der Oberbürgermeisterwahl in Laupheim im April dieses Jahres ist vom Verwaltungsgericht Sigmaringen abgewiesen worden. Das teilte ein Gerichtssprecher mit. Die Wahl ist somit gültig. Der unterlegene Kandidat Wiest und seine Anwälte hatten diverse Einwände gegen die OB-Wahl in Laupheim erhoben. Es sei um formale Fehler, aber auch um mutmaßliche Ungenauigkeiten bei der Auszählung der Stimmen gegangen, so ein Sprecher des Verwaltungsgerichts.
SWR-Reporterin Verena Katschker über die Entscheidung des Verwaltungsgerichts:
Stadt Laupheim: Wahl sei ordnungsgemäß abgelaufen
Der mit nur sieben Stimmen Unterschied unterlegene Kevin Wiest (CDU) argumentierte vor Gericht laut Mitteilung erneut, bei der Wahl habe es formale Fehler und Ungenauigkeiten bei der Stimmenauszählung gegeben. Die Stadt Laupheim erklärte hingegen, die Wahl sei ordnungsgemäß abgelaufen. Ein knappes Ergebnis sei nicht automatisch Anlass für Bedenken. Das Gericht teilte die Einschätzung der Stadt und wies die Klage von Kevin Wiest ab.
Die Klage wurde am Dienstag am Verwaltungsgericht Sigmaringen zwei Stunden lang verhandelt. Die Entscheidung sei den Beteiligten noch am Nachmittag mitgeteilt worden. Am Mittwoch wurde sie dann öffentlich bekannt gegeben.
Keine weiteren Rechtsmittel geplant
Er wolle keine Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegen, sagte Wiest dem SWR. Er akzeptiere die Entscheidung des Gerichts, auch wenn er die Rechtsauffassung der Verwaltungsrichter nach wie vor nicht teile.
Ingo Bergmann siegte mit sieben Stimmen Vorsprung
Bei der Wahl im April war der Wahlsieger Ingo Bergmann (SPD) auf einen sehr knappen Vorsprung von sieben Stimmen gekommen. Wiest war gleich im Anschluss gegen das Ergebnis vorgegangen. Aktuell leitet Ingo Bergmann als Amtsverweser die Geschicke der Stadt. Die Stadtverwaltung wartet laut einer Mitteilung nun auf die Begründung des Urteils, die das Verwaltungsgericht angekündigt hat.