Der unterlegene Kandidat Kevin Wiest (CDU, Bild links) und seine Anwälte haben diverse Einwände gegen die OB-Wahl in Laupheim im April dieses Jahres erhoben. Seine Klage gegen das Ergebnis wurde am Dienstag am Verwaltungsgericht Sigmaringen zwei Stunden lang verhandelt. Es gehe um formale Fehler, aber auch um mutmaßliche Ungenauigkeiten bei der Auszählung der Stimmen, so ein Sprecher des Verwaltungsgerichts auf SWR-Anfrage. Bei der Wahl im April war der Wahlsieger Ingo Bergmann (SPD) auf einen sehr knappen Vorsprung von sieben Stimmen gekommen. Wiest war gleich im Anschluss gegen das Ergebnis vorgegangen.
SWR-Reporterin Verena Katschker über die Verhandlung:
Ingo Bergmann leitet als Amtsverweser die Geschäfte in Laupheim
Das Regierungspräsidium Tübingen hatte die OB-Wahl im Juni für gültig erklärt, worauf Wiest Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht hatte. Er wollte zuvor eine Neuauszählung der Stimmen erwirken.
Der Wahlsieger Bergmann leitet mittlerweile als vom Gemeinderat eingesetzter Amtsverweser die Geschäfte in Laupheim. Oberbürgermeister werden könne er laut Stadtverwaltung aufgrund der Klage bislang noch nicht. Eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts wird am Mittwoch erwartet.