Eine Hand wirft einen Stimmzettel in eine Wahlurne. (Foto: picture-alliance / Reportdienste, Picture Alliance)

Ein Formfehler und seine Folgen

Bürgermeisterwahl in Herbertingen muss neu angesetzt werden

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Der Gemeinderat in Herbertingen (Kreis Sigmaringen) muss für die Bürgermeisterwahl einen neuen Termin ansetzen. In einer Stellenausschreibung war ein Formfehler unterlaufen.

Der Gemeinderat von Herbertingen entscheidet am Donnerstag in einer Sondersitzung über den neuen Termin für die Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters. Eine nicht korrekte Altersangabe in einer Stellenausschreibung macht dies erforderlich.

Falsche Altersangabe in der Stellenausschreibung

In der Stellenausschreibung im Staatsanzeiger hieß es, das Höchstalter der Bewerberinnen und Bewerber liege bei 65 Jahren. Das aber ist falsch. Das Höchstalter beträgt 68 Jahre. Im Rathaus war der Fehler niemandem aufgefallen. Einfach eine neue, korrekte Stellenausschreibung zu veröffentlichen, war nicht möglich, weil bestimmte Fristen nicht mehr einzuhalten waren. Die im März vorgesehene Wahl wurde deswegen von der Kommunalaufsicht abgesagt.

Sondersitzung anberaumt

Der Gemeinderat muss den neuen Wahltermin am Donnerstag beschließen, um nicht weitere Fristen zu versäumen. Deswegen wurde eine Sondersitzung angesetzt. Laut Sitzungsvorlage soll am Sonntag, 16. April 2023, gewählt werden, eine mögliche Neuwahl soll zwei Wochen später erfolgen.

Gemeindeordnung regelt die Abläufe

Die Wahl einer Bürgermeisterin oder eines Bürgermeisters ist in Baden-Württemberg in der Gemeindeordnung klar geregelt. Weil die Amtszeit des derzeitigen Bürgermeisters Magnus Hoppe (parteilos) laut Verwaltung zum 1. Juni 2023 ausläuft, müsse die Wahl zwischen dem 1. März und dem 30. April erfolgen.

Vorgegeben ist auch die Stellenausschreibung. Diese müsse spätestens zwei Monate vor dem Wahltag öffentlich erfolgen. Für die Wahl in Herbertingen bedeutet das, dass die Bürgermeisterstelle spätestens zum 16. Februar ausgeschrieben sein muss. Deswegen soll sie in ausführlicher Form am 10. Februar 2023 im Staatsanzeiger und einen Tag später verkürzt in der Schwäbischen Zeitung veröffentlicht werden, heißt es in der Vorlage für die Gemeinderatsitzung. Der ist auch die neu formulierte Stellenausschreibung beigelegt.

"Die Bewerberinnen/Bewerber (m/w/d) müssen am Wahltag das 25. Lebensjahr, dürfen aber noch nicht das 68. Lebensjahr vollendet haben und müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten."

Amtierender Rathaus-Chef kandidiert wieder

Der amtierende Bürgermeister in Herbertingen, Magnus Hoppe, wird bei der Wahl erneut kandidieren. Das bestätigte er gegenüber dem SWR. Er hatte seine Bewerbungsunterlagen bereits eingereicht, muss dies aber nach Neuansetzung der Termine und Fristen aufs Neue tun. Der 37-Jährige ist vor rund acht Jahren zum ersten Mal gewählt worden. Herbertingen zählt rund 4.800 Einwohnerinnen und Einwohner, wahlberechtigt sind nach Angaben der Gemeinde rund 3.900 Bürgerinnen und Bürger.

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