Das versenkte Dampfschiff Säntis (Foto: Pressestelle, Silvan Paganini/SBS)

Aktion startet Mitte März

Dampfschiff "Säntis": Bergung aus dem Bodensee ist bewilligt

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Karin Wehrheim
SWR-Redakteurin Karin Wehrheim Autorin Bild (Foto: SWR, Alexander Kluge)

Das Wrack des vor 90 Jahren im Bodensee versenkten Dampfschiffs "Säntis" darf ab Mitte März gehoben werden. Die Schweizer Behörden erteilten die Genehmigung.

Die sogenannte Konzession zur Hebung des vor 90 Jahren im Bodensee vor Romanshorn versenkten Dampfschiffs "Säntis" ist am Montag erteilt worden, heißt es vom Schiffsbergeverein Romanshorn. Der Verein hatte sich im April 2023 gegründet, um die "Säntis" aus 210 Meter Tiefe vom Seegrund zu heben.

Für die Konzessionsbewilligung hat der Verein mehr als 60 mögliche Risiken untersucht und Lösungen entwickelt. Das Dampfschiff könnte beispielsweise schwerer oder leichter sein als berechnet, erklärte der Präsident des Schiffsbergevereins, Silvan Paganini, auf SWR-Anfrage. Das Wrack könnte auch bei der Hebung in Schieflage geraten und aus den Hebegurten rutschen.

So hat das Dampfschiff "Säntis" einst ausgesehen - eine 3D-Rekonstruktion. (Foto: Schiffsbergeverein Romanshorn)
So hat das Dampfschiff "Säntis" einst ausgesehen - eine 3D-Rekonstruktion.

Bergung der "Säntis" darf die Umwelt nicht belasten

Zudem sei geprüft worden, ob alte Treibstoffe austreten oder vom Seegrund Schwermetalle aufgewirbelt werden könnten. Die Bergung der "Säntis" soll am 18. März starten. Zunächst wird das Wrack auf etwa zwölf Meter Wassertiefe gehoben und näher ans Schweizer Bodenseeufer gezogen. Im April ist die endgültige Hebung geplant, sie muss bis Ende April abgeschlossen sein, zum Schutz laichender Fische.

Umgerechnet 280.000 Euro hat der Verein für das Projekt gesammelt. Hinzu kamen Sachspenden von Unternehmen, so Paganini. Das nicht mehr fahrtüchtige Dampfschiff "Säntis" war vor 90 Jahren von der Schweizerischen Bodensee Schifffahrt (SBS ) versenkt worden, um die Kosten für eine Entsorgung zu sparen.

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Laut Schiffsbergeverein befindet sich das Wrack auf dem Seegrund etwa fünf Kilometer vor Romanshorn in einem rechtlichen Graubereich. Das Gebiet könne als "staatsfreies Gebiet" betrachtet werden. Darum sei die Notwendigkeit eines Konzessionsverfahrens auf "hoher See" unklar. Dennoch habe der Verein beschlossen, den Bewilligungsantrag einzureichen.

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