Ein Schüler mit medizinischer Maske liest sich in einem Klassenzimmer die Abituraufgaben durch.

Verhüllungsverbot gilt - aber Gesundheitsschutz geht vor

Wirbel um angebliches Masken-Verbot an Schulen

Stand

An Schulen des Regierungsbezirks Karlsruhe dürfen keine Masken getragen werden, sagt das Regierungspräsidium. Davon ausgenommen: Masken zum Gesundheitsschutz, stellte es klar.

Im Regierungsbezirk Karlsruhe sorgte ein vermeintliches "Corona-Masken"-Verbot an Schulen für Aufsehen. Laut eines Zeitungsberichts der "Südwest Presse" hatte sich das Regierungspräsidium bei seiner Entscheidung darauf berufen, dass eine Verhüllung des Gesichts bei schulischen Veranstaltungen laut Schulgesetz untersagt sei. Damit wurde allerdings nur die generelle Rechtslage dargestellt. "Wir haben den Schulen nie gesagt, dass Corona-Masken verboten sind", unterstrich das Regierungspräsidium. Es reagierte damit auf eine Meldung der Deutschen Presse-Agentur, in der von einem Verbot des Regierungspräsidiums und einem Dissens mit dem Kultusministerium die Rede war.

Kretschmann: "Das Prinzip des offenen Gesichts ist Standard"

Schülerinnen und Schülern und Lehrkräften in Baden-Württemberg ist es weiterhin freigestellt zum Gesundheitsschutz eine Mund-Nasen-Maske zu tragen. Das hat das Kultusministerium am Dienstagnachmittag klargestellt. Demnach gab es keine Anweisungen an Schulen, von dieser Praxis abzuweichen.

An den Schulen werde niemand daran gehindert, aus gesundheitlichen Gründen eine Maske zu tragen, teile Kultusministerin Theresa Schopper (Grüne) mit. Die Schulen seien dazu angehalten, die Regelung vor Ort pragmatisch umzusetzen. Das Prinzip des offenen Gesichts sei Standard, betonte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne). Wer Gründe anbringen kann, wird auch einen Mund-Nasen-Schutz tragen dürfen, um Atemwegsinfektionen vorzubeugen. Zuvor hatte es geheißen, eine entsprechende Anweisung aus dem Regierungspräsidium Karlsruhe sei an Schulen gegangen.

Verhüllungsverbot an Schulen in BW

Das Regierungspräsidium teilte allerdings auf Anfrage mit, es habe keine "aktive Anweisung" gegeben, das Tragen von Masken zum Schutz vor Viren zu verbieten. Gleichwohl gelte an Schulen das Verhüllungsverbot. Im Schulgesetz ist festgehalten, das Schülerinnen und Schülern ihr Gesicht nicht verhüllen dürfen. Ausnahmen aus gesundheitlichen Gründen sind in Einzelfällen aber erlaubt.

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Schulleitungen müssen den Schutz vulnerabler Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte ernst nehmen und entsprechende Vereinbarungen zum Tragen von Masken treffen.

Kultusministerium: Individueller Gesundheitsschutz hat Vorrang

Das Ministerium teilte weiter mit, gerade "in Zeiten von zahlreichen Atemwegserkrankungen und einer derzeit hohen Anzahl von Covid-Infektionen" stehe es außer Frage, "dass der individuelle Gesundheitsschutz, der in der Rechtsverordnung bereits angelegt ist, hier Vorrang hat". Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte haben dem Ministerium zufolge daher die Möglichkeit, "zum individuellen Gesundheitsschutz eine Atemschutzmaske zu tragen".

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