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Whistleblower in der Wissenschaft

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Christine Westerhaus
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Ulrike Barwanietz
Gábor Paál
Gábor Paál (Foto: SWR, Oliver Reuther)

Daten fälschen, Experimente erfinden – Betrüger gibt es auch in der Forschung. Wer sie entlarvt, gilt gern als Nestbeschmutzer. Einen Schutz der Whistleblower kennt die Wissenschaft in Deutschland nicht.

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Auch in der Wissenschaft geht nicht immer alles mit rechten Dingen zu. Gelegentlich kommt es zu Forschungsbetrug und Manipulationen. Und auch hier gibt es Menschen, die diese Missstände aufdecken: Das sind die Whistleblower der Wissenschaft.

Sie riskieren viel. Unsere Gesprächspartner erzählen von Mobbing, Einschüchterungsversuchen und Nachteilen für die Karriere. So wie Martin Spüler.

Der Fall Birbaumer

Martin Spüler wurde 2018 zum Whistleblower. Er arbeitet damals an derselben Universität wie Niels Birbaumer und dessen Kollege Dr. Ujwal Chaudhary. Die beiden wollen in einem Experiment gezeigt haben, dass sie mit vollständig gelähmten Menschen über eine spezielle Hirnkappe kommunizieren können. Doch als Spüler die Daten in der Publikation nachrechnet, ergeben sie für ihn keinen Sinn.

Er rechnet noch mal nach, doch seine Zweifel bleiben. Er schreibt die Studienleiter an. „Ich hab denen gesagt: Ich glaube, bei euch ist da ein Fehler unterlaufen, irgendwas stimmt da nicht."

Erste Abwehrmechanismen

Doch die beiden Forscher wimmeln Martin Spüler mehrfach ab. Als er ankündigt, eine Gegendarstellung in dem Fachmagazin zu veröffentlichen, in dem der ursprüngliche Artikel publiziert wurde, versucht Birbaumer, den jungen Informatiker einzuschüchtern. So erzählt es zumindest Martin Spüler.

"Ich hätte keine Chance, irgendwie das zu veröffentlichen, er würde den Editor kennen. Und im Endeffekt war es dann auch so.  Und quasi durch diesen ganzen Prozess wurde mir auch klar, dass da viele Sachen nicht mit rechten Dingen zugehen."

Spüler wendet sich nun an den Ombudsmann der Universität Tübingen. Der rät Martin Spüler, sich zunächst an den Dekan zu wenden. Dieser war damals Spülers Vorgesetzter: "Und der hat mir dann relativ klar gesagt, dass, wenn ich die Sache weiterverfolge, wird das sehr negative Konsequenzen für meine Karriere haben, und ich werde in der Wissenschaft keinen Fuß mehr fassen kann, wenn ich das weiter mache."

Die Macht der Hierarchie

Niels Birbaumer, dem Martin Spüler Datenmanipulation nachgewiesen hat, ist ein weltbekannter Hirnforscher, der der Universität Tübingen viel Prestige eingebracht hat. Auch international. Martin Spüler hingegen arbeitete als unbekannter Informatiker am Institut für Computerwissenschaften der Hochschule, als er die Datenmanipulationen aufdeckt. Seine Postdoc-Stelle war befristet – wie die der meisten Nachwuchskräfte in der Forschung. Doch trotz der massiven Widerstände: Der Fall kommt an die Öffentlichkeit.

Eine Untersuchungskommission der Universität Tübingen bestätigte 2019, dass Niels Birbaumer und sein Kollege, Dr. Ujwal Chaudhary, Daten manipuliert haben. Dafür bekamen beide Forscher eine Rüge von der Uni.  Die Deutsche Forschungsgesellschaft DFG, die Birbaumers Studien gefördert hatte, hat Birbaumer und seinen Kollegen für fünf Jahre von der Förderung ausgeschlossen. Sie müssen einen Teil der Forschungsgelder zurückzahlen. Zudem hat die Deutsche Gesellschaft für Psychologie Niels Birbaumer die Ehrenmitgliedschaft entzogen. Genauso wie die Deutsche Gesellschaft für Psychophysiologie und ihre Anwendung.

Strafrechtlich verfolgt – etwa wegen Betrugs – wurden Birbaumer und Chaudhary nicht. Die Forscher weisen die Vorwürfe zurück, über einen Rechtsanwalt haben sie Klage gegen die Urteile eingereicht. Auf einer Internetseite haben sie zudem die Namen von Unterstützern gesammelt.

Kein Schutz für Whistleblower in Deutschland

So wie Spüler geht es auch anderen Whistleblowern in der Wissenschaft. Einen wirksamen Schutz gibt es für sie nicht. Denn das ganze wissenschaftliche System basiert auf Vertrauen. In Deutschland gibt es kein Wissenschaftsgesetz – und kein Gericht für die Wissenschaft.

Dabei haben Whistleblower eine wichtige Funktion in der Wissenschaft, betont Prof. Joachim Heberle von der Freien Universität Berlin. Er ist seit 2014 Mitglied im vierköpfigen Gremium "Ombudsmann für die Wissenschaft". An diese nationale Anlaufstelle können sich Forscherinnen und Forscher wenden, wenn sie auf Betrug und Mauscheleien aufmerksam machen wollen. 2020 gab es beim Ombudsman für die Wissenschaft 196 Anfragen zu wissenschaftlichem Fehlverhalten.

Mitglieder der Protestpartei Piraten, des Chaos Computer Club und verschiedener Friedensgruppen versammelten sich am Donnerstag den 4. Juli 2013 in Berlin vor dem Brandenburger Tor zu einer Solidaritätskundgebung fuer den US-Whistleblower Edward Snowden (Foto: IMAGO, imago stock&people)
Mitglieder der Piraten-Partei, des Chaos Computer Club und verschiedener Friedensgruppen in Berlin auf einer Solidaritätskundgebung für den US-Whistleblower Edward Snowden im Jahr 2013

Auslöser: Der Fall Herrmann

1998 hat die Deutsche Forschungsgemeinschaft DFG dieses Gremium etabliert, nachdem einer der größten Forschungsskandale in der Krebsforschung aufgedeckt worden war. Der damals renommierte Krebsforscher Friedhelm Herrmann und seine Kollegin Marion Brach hatten systematisch Studien gefälscht oder Daten gleich ganz erfunden.

Professor Eberhardt Hildt, der heute am Paul Ehrlich Institut in Langen arbeitet, hat damals die entscheidenden Hinweise gegeben. So wie andere Whistleblower stieß er auf große Widerstände, als er Ungereimtheiten in den Publikationen seiner Vorgesetzten bemerkte.

Er war ein junger Postdoc an der Abteilung für Hämatologie und Onkologie des Universitätsklinikums in Ulm. Als er seine Vorgesetzten auf die Ungereimtheiten anspricht, wird er von ihnen massiv unter Druck gesetzt. Sie drohen, ihn Zitat "platt zu machen", erinnert sich Hildt. Auch Kollegen wollen den unbequemen Mitarbeiter am liebsten loswerden.

Gewissensfrage, Gerechtigkeit oder Pflichtbewusstsein

Erst als Hildt Unterstützung von seinem ehemaligen Doktorvater bekommt, gerät das ganze Ausmaß des Forschungsbetrugs ans Tageslicht. Zehn Jahre lang haben Herrmann und seine Kollegin Brach ihr System von gefälschten Studienergebnissen aufrechterhalten. Zahlreiche Mitarbeiter wussten, was vor sich ging. Doch sie schwiegen oder machten mit. Sogar die Tagesschau berichtete über den Fall.

Für manche Whistleblower ist es eine Gewissensfrage, andere wollen Gerechtigkeit oder handeln aus Pflichtbewusstsein.

Der Vorwurf des "Nestbeschmutzers"

Nicht selten steht auch der eigene Ruf auf dem Spiel. Denn manchmal wird Whistleblowern Neid oder Missgunst unterstellt. Zwar gebe es vereinzelt Hinweisgeber, die Kollegen anschwärzen, um ihnen zu schaden. Doch das sei eher die Ausnahme, berichtet Joachim Heberle aus seiner Erfahrung im Ombudsgremium der Deutschen Forschungsgemeinschaft.

Whistleblower*innen stehen unter enormem psychischen Stress

Möglicherweise bleiben viele Fälle von Forschungsbetrug unentdeckt, weil Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in gehobenen Positionen ihre Macht gegen Whistleblower ausspielen. Gerade am Anfang ihrer Karriere arbeiten die meisten Forschenden auf befristeten Verträgen, die ohne Begründung beendet werden können. Sie sind jung und stehen unter enormem psychischen Stress, sagt der Jurist Hans-Heinrich Trute, der viele Jahre an der Universität Hamburg Ombudsmann für die Wissenschaft war. Sie sind häufig Verdächtigungen ausgesetzt, die ganz gezielt auch in die Öffentlichkeit platziert werden.

Schlechte Bewertungen, Ausschluss von Fördergeldern und andere Nachteile sind Mittel, mit denen Institutschefs und -chefinnen unbequeme Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen unter Druck setzen können.

Hans-Heinrich Trute kennt ein paar solcher Fälle aus seiner Zeit als Ombudsmann, darf darüber aber nicht öffentlich erzählen. Er beklagt den mangelnden Schutz von Menschen, die sich mit einem Verdacht an ihre Vorgesetzten und die Ombudsgremien wenden. Weil Universitäten oft kein offenes Ohr für Whistleblower haben, wenden diese sich an die Presse, sagt er.

Beweislast sollte zugunsten der Whistleblower umgekehrt werden

Ein Problem in Deutschland ist – anders als in anderen Ländern –, dass es keine konkreten Regelungen gibt, die Whistleblower*innen vor Nachteilen schützen, beklagt Hans-Heinrich Trute. Der Gesetzgeber müsste hier handeln und ein Gesetz schaffen, dass die Whistleblower freistellt. Dabei seien es inzwischen nicht mehr nur Nachteile für die Karriere, die Whistleblower in Kauf nehmen. Mittlerweile wird oft sofort mit Schadensersatzklagen gedroht. Hier könnte laut Trute zum Beispiel hilfreich sein, die Beweislast zugunsten der Whistleblower umzukehren.

Mitglieder des Kampagnennetzwerk Campact versammelten sich am Donnerstag den 4. Juli 2013 in Berlin vor dem Kanzleramt zu einer Solidaritaetskundgebung fuer den US-Whistleblower Edward Snowden (Foto: IMAGO, imago stock&people)
Welchen Wert Whistleblowerinnen und Whistleblower für die Gesellschaft haben, ist spätestens seit Edward Snowden bekannt

Was nicht ans Licht kommt

Vermutlich viel zu oft kommen darum Missstände an den Forschungseinrichtungen nicht ans Tageslicht. Zum einen, weil Forschende die betreffenden Institute einfach lautlos verlassen, wenn sie den Druck nicht mehr aushalten. Zum anderen weil Forschungseinrichtungen Berichte über Mobbing oder Schikane nicht ernst genug nehmen. Oder aus Angst vor Skandalen oder Prestigeverlust einfach ignorieren.

In den Niederlanden wurde 2018 ein neuer Verhaltenskodex für gute wissenschaftliche Praxis eingeführt. Darin wird ausdrücklich ein sogenanntes "Blame-free reporting" gefordert: Forschende sollen eigene Fehler offen diskutieren dürfen, ohne Konsequenzen fürchten zu müssen.

Gesellschaft kann sich nicht allein auf Whistleblower verlassen

Welchen Wert jedoch Whistleblowerinnen und Whistleblower für die Gesellschaft haben, ist spätestens seit Edward Snowden bekannt. Viele Menschen setzen sich dafür ein, sie besser vor Nachteilen zu schützen. Doch während sie in manchen Ländern umfassenden Schutz genießen, gibt es in Deutschland noch immer kein Whistleblower-Gesetz.

Auf EU-Ebene wurde zwar Ende 2019 beschlossen, Whistleblower besser zu schützen. Doch deutsche Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten haben noch bis Ende 2023 Zeit, diese Richtlinien umzusetzen. In weiten Teilen Europas verlässt sich die Gesellschaft noch immer darauf, dass Menschen ihrem Gewissen folgen und viele Nachteile dafür riskieren.

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