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Kinderpornografie im Netz – Neue Dimension des sexuellen Missbrauchs

Stand
Autor/in
Marcus Schwandner
Marcus Schwandner
Onlinefassung
Ulrike Barwanietz
Candy Sauer

Missbrauchstäter fühlen sich in den Weiten des Internets zu sicher. Höhere Strafen ändern daran nichts. Um sexuelle Gewalt an Kindern zu verhindern und aufzuklären, muss das Risiko für die Täter steigen, bei ihrer Tat entdeckt zu werden.

Sexuelle Ausbeutung von Kindern: angezeigte Fälle nehmen zu

Die „Arbeitsgemeinschaft zum Schutz der Kinder vor sexueller Ausbeutung“ schätzt den Umsatz mit Kinderpornografie auf mindestens 12 Milliarden US-Dollar jährlich. 2019 wurden in Deutschland 12.000 Fälle von Kinderpornografie angezeigt, so der unabhängige Beauftragte der Bundesregierung für Fragen des sexuellen Kindsmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig. Im Vergleich zum Vorjahr ist das eine Zunahme von 65 Prozent. Das Dunkelfeld ist nach Schätzungen des Bundesministeriums der Justiz etwa achtmal so groß.

Suche nach Kinderpornografie ist strafbar

In Deutschland ist nach § 184b StGB alles strafbar im Zusammenhang mit Kinderpornografie: jeder Besitz, das Verbreiten, das Unternehmen des Anschaffens, auch das Suchen danach. Doch immer noch fühlen sich viele Täter in der Anonymität des endlos weiten Internets absolut sicher.

Im Januar 2020 hat darum der Bundestag ein ganzes Gesetzespaket beschlossen. Es erlaubt verdeckt arbeitenden Ermittlern unter anderem, selbst Fotos in einschlägigen Foren hochzuladen. Diese Fotos wurden digital erstellt, sie zeigen keine realen Missbrauchshandlungen. So können die Ermittler mit den Tätern in Kontakt treten, kommunizieren und schließlich nachvollziehen, wer im Internet auf welche Weise aktiv ist.

Versuch des Cybergroomings ist seit 2020 strafbar

Wie aber stellen die Männer – es sind meist männliche Täter – den direkten Kontakt zu Kindern her? Ein einfacher Weg ist, sie in den Chat-Foren von Online-Spielen anzuschreiben, denn niemand weiß, wer sich hinter einem Profilnamen verbirgt. Dieses sogenannte „Cybergrooming“ steht in Deutschland ebenfalls unter Strafe. Sogar der Versuch des Cybergroomings ist seit 2020 strafbar.

In ihren Seminaren klärt Marita Dias Monteiro darum 11- und 12-jährige Schüler und Schülerinnen über Täter auf, die sie über Onlinespiele und soziale Netzwerke kontaktieren. Die Oberkommissarin des Rhein-Erft-Kreises warnt davor, zu leichtgläubig zu sein. Und sie warnt davor, scheinbar einfache Informationen über sich preiszugeben wie das Alter, den Wohnort oder die Schule.

Noch kein wirksamer Kinder- und Jugendschutz im Internet

In Monteiros Seminaren besprechen die Kinder auch konkrete Annäherungsversuche möglicher Sexualstraftäter. Zum Beispiel: Ein Kind glaubt, mit einem anderen Gleichaltrigen zu chatten. Vielleicht macht sich dieses andere Profil lustig darüber, wie es selbst im Bikini aussieht, schickt ein Bild von sich und möchte eines vom Opfer. Das ist nur eine von vielen Strategien.

Kinder schon früh aufklären und Eltern darin unterstützen, wachsam zu sein – das ist das Ziel von Präventionsseminaren an Schulen. Denn Chats in Messengern, Apps und Spielen werden nicht von den Anbietern moderiert oder auf ihre Inhalte kontrolliert. Es gibt heute keinen wirksamen Kinder- und Jugendschutz im Internet.

Eine LKA Ermittlerin beim Auswerten von Bildern
Ermittlerin beim Auswerten von Bildern. Das LKA Niedersachsen setzt in Zukunft künstliche Intelligenz im Kampf gegen Kinderpornografie ein

Deutschland zählt bei Anfragen nach Kinderpornografie aktuell zu den Top Ten

Den fehlenden Schutz der Kinder nutzen die Täter aus. Sven Schneider vom Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen schildert ein Beispiel, das sich die niederländische Abteilung von Terre des Hommes hat einfallen lassen. Sie legte im Internet das Profil eines zehnjährigen Mädchens aus den Philippinen an. Daraus sollte eine Kampagne gegen Kindersextourismus werden.

Über 10.000 Männer haben das Profil der Zehnjährigen innerhalb von zehn Wochen kontaktiert. Ein Computerprogramm gab diesen Männern immer wieder Antworten, wies darauf hin, dass es sich bei dem Profil um ein Kind handle. Trotzdem wurde weiter nach Nacktaufnahmen gefragt, die IP-Adressen zeigen die Herkunft der Täter, Deutschland gehört darunter zu den Top Ten.

Großteil der Täter hat keine pädophile Ausrichtung

Was sind das für Täter? Sind es Menschen, die den besonderen Kick suchen oder Sexsüchtige? Dass alle pädophil sind, stimme jedenfalls nicht, korrigiert der Missbrauchsbeauftragte Rörig. Der Großteil der Täter hat keine pädophile Ausrichtung. In zehn bis 20 Prozent der Fälle sind Frauen als Täterinnen oder Mittäterinnen beteiligt.

Die Ermittlungsbehörden kommen mit der Verfolgung im Internet nicht hinterher. Allein bei den Fällen in Staufen, in Lügde, in Bergisch-Gladbach und in Münster haben Ermittler Datenträger in einer Größenordnung beschlagnahmt, die sie kaum auswerten können.

Junge Mädchen und Frauen: rund 60 Prozent von Gewalt im Netz betroffen

Währenddessen geben allein 59 Prozent aller 15- bis 25-jährigen Mädchen und Frauen weltweit an, Opfer von verbaler Gewalt und sexuellen Übergriffen im Netz geworden zu sein. In Deutschland sind es sogar 70 Prozent.

Deshalb geht das LKA Nordrhein-Westfalen einen neuen Weg. Die Fälle werden nicht mehr nur von Polizeibeamten gesichtet und ausgewertet, sondern von mittlerweile 75 zusätzlichen Mitarbeitern, die auf dem Arbeitsmarkt angeworben und besonders geschult wurden. Denn als abschreckend für die Täter haben sich nicht höhere Strafen erwiesen, sondern die Wahrscheinlichkeit, entdeckt zu werden, betont Johannes-Wilhelm Rörig.

Betreiber von Plattformen zur Kontrolle ihrer Inhalte verpflichten

Wenn die IP-Adressen länger gespeichert werden dürften, hätten die Ermittler mehr Zeit, um Tatverdächtige aufzuspüren. Doch der Vorschlag ist umstritten, Datenschützer protestieren dagegen. Die Polizei kommt jedoch Tätern auch dadurch auf die Spur, indem sie Identitäten von Mittätern übernehmen kann.

Außerdem müssten die Betreiber von Plattformen im Netz wie Instagram, Kik, Facebook, TikTok und andere endlich verpflichtet werden, ihre Seiten nach entsprechenden Fotos und Videos zu scannen und verdächtige Inhalte zu melden.

Vorbild für Deutschland: US-amerikanische Meldestelle

Eine Meldestelle dafür gibt es bereits in den USA, das „National Center for missing and exploited children“, kurz NACMAC. Dies soll auch in Deutschland Mitte 2021 eingerichtet werden, im Rahmen des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes. Wo und unter wessen Leitung ist allerdings noch unklar.

Ein weiteres neues Gesetz könnte ebenfalls hilfreich sein: Mit dem Paragraf 127 StGB soll der Betreiber einer Plattform bestraft werden können, über die z.B. Kinderpornografie gehandelt oder getauscht wird.

Die Täter und ihre Helfer müssen wissen, dass sie entdeckt und bestraft werden. Und dass die Gesellschaft ihr Verhalten nicht duldet.

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