Gespräch

Völkermord-Vorwurf gegenüber Israel – Jurist mahnt zu Differenzierung

Stand
INTERVIEW
Doris Maull

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Im Kontext der von Südafrika beim Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag eingereichten Genozid-Klage gegen Israel mahnt der Göttinger Völkerrechtler Kai Ambos zu Differenzierung. Im Gespräch mit SWR2 betonte er, der Unterschied zwischen Völkermord und anderen Verbrechen wie Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit sei: Beim Genozid müsse die Absicht nachgewiesen werden, eine bestimmte Gruppe zerstören zu wollen. Hierfür brauche es mehr als eine „humanitär sehr bedenkliche Situation“.

Ein Vorsatz oder eine Absicht zum Völkermord könnten beispielsweise durch Stellungnahmen nachgewiesen werden, oft seien diese aber nicht ganz eindeutig und Aussageträger könnten dem Staat Israel nicht eindeutig zugerechnet werden.

Sollte das Gericht dem Vorwurf Südafrikas entsprechen, dann hätte das auch „gravierende Konsequenzen für Staaten, die Israel unterstützen“. Es wäre sehr schwer vermittelbar, wenn der IGH dem Antrag stattgeben würde, dass man Israel weiter mit Waffen unterstützen würde.

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